PST Wiechoczek & Partner Rechtsanwalt Steuerberater PartG mbB Rathenaustraße 4, 33102 Paderborn

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Empfohlene Bewertungen

Gabber Homer
18.10.2023
PST Wiechoczek & Partner Rechtsanwalt Steuerberater PartG mbB
PST Wiechoczek hat mich in einer Angelegenheit mit dem Finanzamt schnell und unkompliziert beraten/ vertreten. Auf meine Nachfragen hat das gesamte Team schnell reagiert.
Ingo Thiele
10.09.2023
PST Wiechoczek & Partner Rechtsanwalt Steuerberater PartG mbB
Die Kanzlei Wiecoczek hat uns in 2 Fällen mit dem Zoll und dem Finanzamt beraten und wir konnten dank der kompetenten Betreuung viel Geld sparen. Neben der fachlichen Professionalität ist auch die besondere Freundlichkeit aller Mitarbeiter hervorzuheben. Immer wieder gerne und Dankeschön. Weiter so!
Volker Keck
30.07.2023
PST Wiechoczek & Partner Rechtsanwalt Steuerberater PartG mbB
Durch die kompetente Beratung durch RA Wiechoczek ist mir sehr viel Ärger erspart geblieben. Sein Team ist überaus freundlich und mehr als hilfsbereit. Durch RA Wiechoczeks Verhandlungsgeschick vor Gericht, sind meine Angelegenheiten in meinem Sinne durchgesetzt worden. Ein Stück besseres Leben. Danke.
Jürgen Schäfers
25.07.2023
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Ich bin sehr kompetent und empathisch unterstützt worden. Jederzeit wieder.
T. Brüggemann
25.07.2023
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MandatsniederlegungDie Kanzlei PST wurde 2019 von mir mit der rechtlichen Vertretung in einem Schadensersatzprozess gegen meinen damaligen Steuerberater beauftragt.Es ging um die fehlerhafter Übertragung vom Einzelkaufmann auf eine GmbH. Aufgrund Formfehler hatte das FA die Übertragung zu Buchwerten verworfen und 60.000.-€ Firmen- und Verkehrswert angesetzt, die entsprechend beim Kaufmann als Gewinn zu versteuern waren. Hinzu kam, dass der Steuerberater entsprechend notwendige Korrekturen zur gesonderten Feststellung des Einlagenkontos bei der GmbH nicht vornahm und damit eine steuerfreie Entnahme dieser versteuerten Einlage nicht mehr möglich war.Herr Wiechoczek riet zum Schreiben an das FA mit der Aufforderung zur Korrektur. Das FA lehnte eine Änderung der komplett falschen Körperschaftssteuer abe. Schreiben einschl. Einspruch wurden mir nach GO mit 1.800.-€ in Rechnung gestellt.Wir erhoben Klage vor dem Landgericht Detmold. Hr. Wiechoczek setzte den Schaden beim Einzelkaufmann mit 30.000€ und bei der GmbH mit 12.000.-€ an. Und damit entsprechend die Verfahrenskosten. Das Gericht belehrte Hr. Wiechoczek über das Prinzip der konsolidierten Vernögensbetrachtung und die Reduzierung auf die 30.000€ Schaden des Kaufmanns. Aber: die höhere Gebühr war gesetzt, gesamt ca. 3.300€.Der beklagte Steuerberater fand im Laufe des Prozesses auf einmal noch Leistungen, die er nicht fakturiert hatte. Da diese mir nicht ganz plausibel erschienen und der Steuerberater Akteineinsicht verweigerte, bat ich beim FA um Akteneinsicht. Dies wurde mit dem besonderen Vertrauensverhältnis von Steuerberater und FA abgelehnt.Hr. Wiechoczek sah eine Möglichkeit nach neuer Datenschutzgrundverordnung Klage auf Akteneinsicht beim FG Münster einzureichen. Wieder mit Gebührennote > 1.000€.Einem Vergleich, der meine Verpflichtung vorsah, dem beklagten Steuerberater zukünftig jährlich die Bilanz der GmbH vorzulegen bis zu dem Zeitpunkt, an dem ich meine Anteile übertrüge, habe ich mehrfach und entschieden abgelehnt.Als dann im Oktober '21 das LG Detmold und das FG Münster Unterlagen anforderten, informierte Herr Wiechoczek alle Beteiligten über die Niederlegung seines Mandats. Mir gegenüber begründete er per Mail seine Niederlegung mit meinem Mißtrauen gegen seine Arbeit. Wohlgemerkt: alle Rechnungen und Forderungen wurden anstandslos und fast taggleich von mir beglichen.T. Brüggemann, Fa. Limekon GmbH

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