Detectei Argos Polizeibeamte a.D. Bund Internationaler Detektive Auf d. Tödtheide 11, 33729 Bielefeld

Detectei Argos Polizeibeamte a.D. Bund Internationaler Detektive





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Empfohlene Bewertungen

Uwe Ostmann
25.10.2023
Detectei Argos Polizeibeamte a.D. Bund Internationaler Detektive
Die lückenlosen Berichte sind professionell. Sehr hilfreich ist die visuelle Dokumentation. Unbeteiligte Personen auf den Bildern wurden verdeckt. Dem Datenschutz wurde somit Rechnung getragen.
Elke Petra Wehmeier
08.10.2023
Detectei Argos Polizeibeamte a.D. Bund Internationaler Detektive
Ich hatte aufgrund einer Empfehlung den Sicherheitsservice Detektei Arrgos beauftragt. Wir wurden nicht enttäuscht. Dank der Beweise die von den Argos Detektiven erarbeitet wurden konnten wir einen langwierigen Rechtsstreit vermèiden.
Ita Ahrens
19.09.2023
Detectei Argos Polizeibeamte a.D. Bund Internationaler Detektive
Verletzung des Persönlichkeitsrecht.Arbeitgeber, die sich von einem Arbeitnehmer trennen wollen und auf der Suche nach einem Kündigungsgrund sind, greifen immer wieder zu dem Mittel, einen Detektiv zu beauftragen, um den Arbeitnehmer zu überwachen und so eventuell an Kündigungsgründe zu gelangen. Was kann ein Arbeitnehmer in einem solchen Fall tun?Ohne Anlass ist eine solche Überwachung durch einen Detektiv unzulässig. Der Arbeitgeber ist nur dann berechtigt, einen Detektiv mit der Überwachung eines Arbeitnehmers zu beauftragen, wenn bereits im Zeitpunkt der Beauftragung des Detektivs ein auf Tatsachen beruhender Verdacht einer Straftat gegen den Arbeitnehmer besteht. Dies ist eine sehr hohe Hürde. Besteht ein solcher sogenannter „Anfangsverdacht“ nicht, ist die Überwachung durch den Detektiv selbst dann rechtwidrig, wenn sich im Laufe der Überwachung ein Pflichtverstoß des Arbeitnehmers herausstellt. Der Arbeitnehmer kann dann wegen der unzulässigen Überwachung gegen den Arbeitgeber einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen, der sich in dem vom Bundesarbeitsgericht am 19.02.2015 (8 AZR 1007/13) entschiedenen Fall auf 1.000,00 EUR belaufen hat.Zudem besteht ggf. ein Beweisverwertungsverbot, sodass es dem Arbeitgeber u. U. verwehrt ist, die durch den Detektiv erlangten Erkenntnisse in einem Kündigungsschutzprozess zur Begründung der Kündigung eines Arbeitnehmers anzuführen.
Michael M
23.08.2023
Detectei Argos Polizeibeamte a.D. Bund Internationaler Detektive
Die einzige Detektei, die weit und breit einen persönlichen Kontakt zum Ermittler ermöglicht und damit in einer besonders sensiblen Angelegenheit zur ersten Wahl wurde. Der Vorgang wurde schnell und effizient bearbeitet und wir wurden jederzeit umfassend über den Stand der Dinge informiert. Empfehlenswert.
Rasha Yahya
06.08.2023
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Sehr unhöflich, wenn die so ermitteln, wie deren Telefonetikette unter der Paderborner Telefonnummer ist, dann würde ich dringend abraten, dabei kann nichts rauskommen!
Kai Petermann
26.07.2023
Detectei Argos Polizeibeamte a.D. Bund Internationaler Detektive
Bei dem Beratungsgespräch waren nur 30 Minuten kostenfrei. Danach musste ich die weitere Beratung bezahlen. Anschließend sehr gute Auftragsdurchführung durch geprüfte Detektive.
Chris Hurrican
22.07.2023
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Gut

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