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Eigenschaften

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Empfohlene Bewertungen

ilhan Demir
16.10.2023
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Habe einen Verkehsunfall gehabt, wobei ich zu %100 Recht hatte. Ich wurde vob einem Transporter angefahren, der aus der Parklücke rausfährt, während ich auf der Strasse war. Hatte einen Anwalt vor Herrn Frank Steinebach, mit dessen Beratung ich nicht zu frieden war. Habe meinen Fall Herrn Steinebach geschildert, wobei er mir sagte im Beratungsgespräch, das ich Anrecht auf den gesamten Schaden habe. Hat mir zugesichert vor Gericht zu gehen. Somit hat er mein Mandat angenommen wobei ich Ihm nach den Kosten gefragt habe. Durch Polizeibericht und dem Schaden meinte er, sein Honorar wird von gegnerischen Versicherung übernommen.Danach die böse Überraschung. Herr Steinebach hat sich um gar nichts gekümmert. Beim Beratung meinte er, der voherige Anwalt hätte gegen meine Rechte verstoßen. Nach Mandataufnahme war das einzigste, was Herr Steinebach gemacht hat, Rechnung schreiben. Absolut nicht Empfehlenswert, bis Fall Übernahme wird vieles versprochen danach wird sich um nichts gekümmert. Bei einer Richtigen Beratung, hätte es nur Beratungskosten gegeben, er hat den Fall übernommen, nichts gemacht und hat eine Entrechnung von ca. 400 gegeben. Absolut nicht Empfehlenswert. Die wollen nur schnelles Geld machen. Nie Wieder RA Steinebach, würde ich niemanden Empfehlen...
Fabian Mallmann
20.09.2023
Steinebach & Kollegen
Anwalt ließ mich, bei einer simplen Ordnungswidrigkeit die man leicht hätte glimpflich ausgehen lassen können, im wahrsten Sinne des Wortes vor Gericht im Regen stehen, verharmloste im Vorfeld die Strafsache. Im Nachhinein fühlte es sich seitens des Rechtsanwalt wie ein ups" an.Keine Weiterempfehlung
Stefan Salecker
03.09.2023
Steinebach & Kollegen
Ich kann mich den pos. Bewertungen meiner Vorredner nur anschließen, obwohl hier niemand geredet hat.Volle Punktzahl! In Oberhausen nach meiner Meinung ganz vorne im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Verkehrsrecht. Super engagiert. Habe einmal mitgekriegt, wie der junge Fachanwalt im Amtsgericht so einem Mäuschen" echt den Allerwertesten gerettet hat. Mein Gott
Detlev Neyenhuis
15.08.2023
Steinebach & Kollegen
09.06.2022Diese Kanzlei hat mich sehr beeindruckt. Die Terminvergabe erfolgte sehr schnell. Herr RA Frank Steinebach hat mich sehr freundlich, unkompliziert und kompetent beraten. Insbesondere die ehrliche Art von Herrn RA Frank Steinebach hat mir sehr gefallen. Ich fühlte mich vom ersten Augenblick an sehr gut aufgehoben. Ich werde ihn als Anwalt und die Kanzlei Steinebach & Kollegen bedenkenlos weiterempfehlen.Vielen Dank und freundliche Grüße an Frank Steinebach!
Pia S.
01.08.2023
Steinebach & Kollegen
Super Beratung und äußerst freundlich. Mein Anliegen wurde schnell bearbeitet. Sehr empfehlenswert!
Jörg Romboy
26.07.2023
Steinebach & Kollegen
Herr Frank Steinebach hat eine spitzen Fachkompetenz, ist grundehrlich und sehr freundlich. Hier ist jeder bestens aufgehoben. Danke für eine tolle Beratung.
Thorsten „otti2.0jayjay“ Kohn
25.07.2023
Steinebach & Kollegen
Für Mieter eine gute Adresse wenn der Vermieter die Nebenkosten Abrechnung nicht korrekt macht. Lobenswert ist noch Herr Salecker zu erwähnen.
Josuf Dervisi
23.07.2023
Steinebach & Kollegen
Bewertung für Herrn SaleckerIch war letzten Freitag bei Herrn Salecker und war sehr zufrieden. Er war sehr nett und vorallem sehr kompentent. Man hat sofort gemerkt dass er viel Wissen hat. Ich werden dort gerne weiter als Kunde bleiben, Vielen Dank!
Hermine (Mondscheinmaus)
23.07.2023
Steinebach & Kollegen
Ich kann mich den neg. Bewertungen meiner Vorredner nur anschließen. Ich wurde von RA Salecker im Mietrecht teilweise sehr inkompetent vertreten.In meinem Fall ging es um eine unberechtigte Räumungsklage, wo die der BGH VIII ZR 150/20 vom 26.10.2021 bereits in höchstrichterlicher Entscheidung entschieden hatte, dass dem Mieter ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht der Nebenkosten zusteht, bis die NK Belege gezeigt werden und dem Mieter aufgrund dessen nicht gekündigt werden kann. Abgesehen davon, dass ich schon alles vorbereitet hatte, mit allen Gesetztestexten, Urteilen etc, habe ich RA Salecker explizit darauf hingewiesen, dass in diesem Urteil auch entschieden worden ist, dass der Mieter kein Recht auf Rückzahlung der geleisteten NK Abschlagzahlungen hat. Trotzdem wurde mir schriftlich geraten, die fast 2000€ an den Vermieter zu zahlen. Fazit: Wir stehen wieder am Anfang ohne Druckmittel und das Geld ist weg. Im Gerichtssaal hat der Richter unter Zeugen auch uns mitgeteilt, dass kein Recht auf Rückzahlung besteht. Man sollte als langjähriger RA im Mietrecht die aktuellen wichtigen Urteile schon kennen. Des weiteren wurden wichtige Unterlagen nicht an den Mandanten, sondern an die Rechtsschutzversicherung weitergeleitet. Auch das halte ich in Fristsachen für einen großen Fehler.Ich kann, wie meine Vorredner auch, diese Kanzlei auf keinen Fall weiterempfehlen.Ich kann auch nur raten, sich mit schriftlicher Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf zu wenden.
Sebastian Rennicke
22.07.2023
Steinebach & Kollegen
Es wird sich nicht an vorherige Vereinbarungen gehalten. Schreiben gingen nur sehr verzögert und nicht wie abgesprochen parallel an die Gegner raus. Ein Antwortschreiben der Gegenseite würde verschlampt und kam erst später an Licht.Trotz verbindlicher Zusage erfolgte keine Klageschrift. Einzig die Rechnung war pünktlich.Mandat im Streit beendetPs. In einem Monat bei einem neuen Anwalt mehr erreicht, als in dieser Kanzlei in über vier Monaten.

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