Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Breiter Weg 203, 39104 Magdeburg

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Mario Roesicke
03.08.2023
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Keinerlei Hilfe. Wer sich auf die Justiz verlässt der ist verlassen.
M vZ
24.07.2023
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Kaum waren die Herbstferien vorbei, hat der 3. Senat des OVG das Beherbergungsverbot für Sachsen-Anhalt am 27.10.2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Hatte man inzwischen erkannt, dass das eigene Bundesland inzwischen mit einem noch existierenden Beherbergungsverbot auf ein Alleinstellungsmerkmal zustrebte? Mag sein, schließlich berichtete die Presse tags zuvor darüber. Vielleicht lag aber auch endlich eine Entscheidung eines anderen OVG vor, von der man abschreiben konnte. Diverse Gerichte waren ja bereits in Vorlage gegangen. So oder so, dieses spezielle Verständnis eines Eilverfahrens dürfte vor allem die Gastgeber im eigenen Bundesland getroffen haben, während sich zum Beispiel die Hotels in angrenzenden Bundesländern gefreut haben. So mussten wir zum Beispiel unser Hotel in Wernigerode stornieren und nach Niedersachsen (Bad Harzburg) ausweichen, wo wir unter Einhaltung aller Pandemievorgaben ein paar schöne Tage im Harz verbrachten und dann eben Tagestouren nach Wernigerode unternahmen. Auch das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt beachtet alle Standards. Dem dortigen OVG indes war das egal.

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