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Peter Bodin
21.08.2023
Vielfalt in Ladenburg
Wohnprojekt „Vielfalt in Ladenburg“Augen auf! Ein Wohnprojekt, das aus 70 Wohnungen mit zahlreichen Gemeinschaftsräumen, einer Kindertagesstätte, einem Café und einem Gesundheitshaus bestehen soll, kann rechtlich nur als Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft (WEG) realisiert werden. Typisch dabei ist: Sämtliche Kosten der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, zu dem laut Bericht in der LAZ Nr. 24 vom 17.06.2022 eine Gemeinschaftsküche, ein Gemeinschaftswohnzimmer, ein Kindertoberaum, ein Musikraum, eine (Fahrrad-) Werkstatt, Gästezimmer und Mehrzweckräume gehören sollen, sind von allen Mitgliedern der WEG entsprechend der Größe des jeweiligen Miteigentumsanteils anteilig zu tragen. Ein Schalk, der glaubt, dass die entsprechenden, nicht unerheblichen Kosten, die durch die Nutzung der oben genannten Gemeinschaftsräume sowie deren laufende Pflege und Instandhaltung zwangsläufig entstehen werden, erträglich und reibungslos zu verteilen wären.Das Gegenteil ist der Fall und das bei hohem Konflikt- und Streitpotenzial. Denn schon jetzt gehen die laufenden Bewirtschaftungskosten für eine eigene Wohnung geradezu inflationär als Folge des Krieges in der Ukraine, der verfehlten Geldpolitik der EZB,der extrem gestiegenen Energiepreise und aufgrund Störung der Lieferketten durch die Decke. Dies ist dem Initiator des Projekts aber noch nicht genug. Es sollen darüber hinaus noch weitere Kosten für die Bewirtschaftung der (notwendigen?) o. a. Gemeinschaftsräume dazukommen. Und weiter noch: Wer von den Eigentümern soll die Gemeinschaftsräume wann, wie oft und wie nutzen können? Etwa die Gemeinschaftsküche mit Gemeinschaftswohnzimmer für Kindergeburtstage und der Toberaum von Kindern zum Abladen überschüssiger Energie, weil die eigene Wohnung dafür zu schade ist? Wer soll das verbieten? Ganz sicher: Niemand, weil jeder Wohnungseigentümer zur Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums berechtigt ist. Zweifelsfrei in diesem Zusammenhang ist lediglich, dass jedenfalls die Kosten der gemeinschaftlichen Nutzung zu sozialisieren sind. Die einen verspüren daher bei Kindergeburtstagen und beim Austoben der Kids Freude und Entspannung, die Kosten dafür trägt aber die Gemeinschaft. Für die Nutzung und Unterhaltung der sonstigen Gemeinschaftsräume gilt -je nach Art der Nutzungsgewohnheiten- im Prinzip nichts anderes. Fazit: Der generationsübergreifende Denkansatz für dieses Projekt mag zwar dem aktuellen Mainstream der Political Correctness entsprechen. Wirtschaftlich macht es aber so keinen Sinn. Sein Scheitern ist also wahrscheinlicher als dessen Realisierung nach jetziger Planung. Um mit dieser Feststellung keinen,lediglich destruktiven Kommentar zu liefern, bringe ich als konstruktiven Beitrag folgende Gedanken ein: Zum medizinischen Konzept des Gesundheitshauses passt ein zusätzliches Haus als Seniorenresidenz und zur Kindertagesstätte bezahlbarer Wohnraum für junge Familien. Jedes für sich aber in einem getrennten Haus. Wer innerhalb der Gemeinschaft Wert auf soziale Kontakte legt, kann diese von sich aus herstellen und pflegen. Dies unbeschadet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität der Kontaktperson.

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