Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt am Main

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Empfohlene Bewertungen

Stefan Ponti
18.10.2023
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
Ein potentieller Straftäter aus Tunesien, der Anschläge in Deutschland geplant hat, darf nicht abgeschoben werden weil ihm in seinen Herkunftsland womöglich die Todesstrafe droht.Wer eine solche Straftat plant, der hat sein Gastrecht verwirktund hat es nicht verdient irgendeine Form von Unterstützung zu erhalten. Dieses Urteil ist der blanke Hohn und zeigt auf wie weit weg unsereGesetzgebung von der Realität steht. Kein Wunder das alle nach Deutschland wollen, man wird versorgt und bei Straftaten passiert kaum was. Opferschutz statt Täterschutz.
Albert Rubens
08.10.2023
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Gut
a person
14.08.2023
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Schlechte Justiz
Pixel Soldat
05.08.2023
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Die meisten Menschen im Verwaltungsgericht tun Ihr Bestes. Interessant das viele Mitbürger sehr emotional reagieren und denken Gesetze dienen der Gerechtigkeit"
Martina Trautenberg
28.07.2023
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Für meine Begriffe kein Rechtsstaat erkennbar im Bologna-ProzessSituation:Die Psychologie der Uni Frankfurt hatte 2016 den Diplomstudiengang beendet.Klageversuch einerseits mit dem Ziel, aufgrund eines Härtefalls (Erkrankung und Unterbrechung des Studiums aufgrund von Stalking mit Brandstiftung an meiner Wohnung) das Studium als Diplom abzuschließen. Andererseits beanstandete ich die VORGEHENSWEISE der Universität. Denn die Ablehnung der Anerkennung des Attestes mit Konsequenz, Prüfungen teilweise als „ENDGÜLTIG NICHT BESTANDEN“ zu bewerten, wurde NICHT „UNVERZÜGLICH“, wie laut Prüfungsordnung gefordert, sondern 6 WOCHEN! nach Ablehnung der ersten Prüfung verfasst.Der Richter leitete die mündliche Verhandlung folgendermaßen ein: „Wer von Ihnen beiden ist denn eigentlich die Ältere?“ Damit meinte er neben meiner Person die Rechtsvertretung der Universität. Der unterschwellige Vorwurf, der darin lag, war nicht fair. Schließlich hatte ich das Studium erst im Alter von 37 Jahren begonnen und zuvor längst zwei Ausbildungen absolviert.Dann behauptete er, die Hauptsache läge in der Beendigung der Diplomstudiengänge und da müsse er sich nach Vorgaben richten. Dann legte er mir einen PRÄZEDENZFALL vor, gemäß dem einem Studenten, der geklagt hatte, der Diplomabschluss verweigert worden war. Er riet mir, die Klage zurückzuziehen.Was völlig ignoriert worden war: diesem Studenten war der BACHELOR-ABSCHLUSS ERMÖGLICHT worden – im GEGENSATZ ZU MIR (durch das Attribut ENDGÜLTIG NICHT BESTANDEN“).Für mich lässt das richterliche Verhalten nur einen Rückschluss zu: Mit der (unsachlichen) Anspielung auf mein Alter und der lapidaren Behauptung

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