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Volker Back
17.09.2023
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Nachdem zwei Rechtsanwälte mit unseren Vermieterproblemen nicht in der Lage waren, sie in den Griff zu bekommen, wandten wir uns zur Weiterführung an Rechtsanwalt Herrn Lang. Und dies, obwohl uns ein Anwalt unserer Rechtsschutzversicherung noch zuvor den Rat erteilte, doch alles auf sich beruhen zu lassen, da ja ohnehin wir Vermieter in unserem Lande keine allzu großen Chancen hätten, vor Gericht auch finanziellen Erfolg gegen unsere Mieter zu erreichen. Immerhin hatten wir berechtigte Forderungen gegen unsere Mieter-Wohngemeinschaft, die uns außer Mietschulden auch noch Schadenersatzforderungen wegen Beschädigung nach Rückgabe auflasteten. Hinzu kamen noch Probleme zu einem Müllbehälter-Abstellplatz als auch dem laufenden Verweigern zum persönlichen Ablesen unseres Wasserzählers, sogar letztlich unter polizeilichem Einsatz. Entgegen üblicher Abrechnungen seitens der Rechtsanwälte über die Rechtsschutzversicherungen ihrer Mandanten nahm Herr Lang unsere Klageverfahren nur auf Basis nach Abschluß von Honorarvereinbarungen an. Nach unserer Vorstellung hatten wir zudem schon bei Mandatserteilung die feste Hoffnung nie begraben, seine für uns zusätzlichen und nicht gerade niedrigen Honorarkosten bei den beiden vorherigen Rechtsanwälten erfolgreich einklagen zu können. Immerhin drehte es sich bei allem um über 20.000,00 Euro, von denen wir am Ende aller unserer langen und nervenaufreibenden Bemühungen lange nicht einmal die Hälfte dieser Verluste zurückerhalten konnten. Nicht einmal die damals ausstehenden Mietzahlungen, geschweige denn die zudem vielen Schäden wie auch längst nicht unsere zusätzlichen Anwaltskosten kamen hier zum Ausgleich. Am Ende fand beim Mieter-WG-Verfahren ein Vergleich statt, der bei Weitem für uns selbst nicht zufriedenstellend sein konnte, deckte er doch nicht im Entferntesten alle unsere berechtigten Forderungen ab. Somit mussten wir feststellen, dass der Rat des Anwaltes unserer Rechtsschutzversicherung nicht nur gutgemeint, sondern auch zutreffend für uns gewesen war, nicht nur wegen der hohen Verluste auch noch unsere Gesundheit zu gefährden. Leider aber kam für uns hinzu, dass wir auch mit unserem Rechtsanwalt Herrn Lang nicht immer so zufrieden sein konnten, denn bei einigen Vorgängen, wie z.B.: trotz Bitten uns schriftliche Vorgänge auch per Post zukom-men zu lassen wurde meist nicht nachgegangen. So schließlich auch zu einem Amtsgerichtsurteil erhielten wir in für uns schon vorab geführten wichtigen Kernfragen trotz mehrerer Nachfragen auch keine Analyse/Stellungnahmen mehr zur Kenntnis. Außer bei den Amtsgerichtsverfahren wurden auch keine laufenden persönlichen Besprechungen zwecks Lage und weiterem Erwehren geführt. Erst nach Ende unseres Amtsgerichtsverfahrens gegen unsere Mieter-WG mussten wir eigens in Erfahrung bringen, dass wir gegen unsere beiden vorherigen Rechtsanwälte keine großen Erfolgsaussichten haben können sie auf Schadenersatz – wegen aller zusätzlich vermeidbarer Kosten wie z.B. der hohen Honoraraufwendungen für Herrn Lang - einzuklagen, udglm. Nach Meinung des Rechtsanwaltes Herrn Lang wurde z.B. das Verfahren der Mieter-WG sicherlich mehr als zufriedenstellend erledigt. Dagegen mussten wir erkennen, hätten wir es von Anfang an erfahren, was uns hier noch erwarten konnte, wären wir am Besten gefahren das Ganze überhaupt gar nicht mehr auf die Wege zu bringen. Und, einem Rechtsanwalt auf Honorarvereinbarung ein Mandat zu erteilen können und werden wir uns nicht mehr erlauben.
Tamas Nemeth
31.08.2023
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