Kerstin Rueber Kastorpfaffenstraße 5, 56068 Koblenz

Kerstin Rueber





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Jochen Lober
28.09.2023
Kerstin Rueber
Kompetente Beratung und Vertretung bei Gericht!
Dennis Lorenz
11.09.2023
Kerstin Rueber
Hervorragende Kanzlei.Ich wurde bereits mehrfach von der Kanzlei Rüber vertreten und war nie unzufrieden.Ich wurde zu jeder Zeit über den Sachstand informiert und ich kam mir sehr gut verteidigt vor.
Frank Felder Fails
08.09.2023
Kerstin Rueber
Meine Rezension aus 2018, die erste die Frau Rüber erhalten hat.Fühlte mich sehr schlecht vor Gericht vertreten. Es gab meines Erachtens keine Strategie oder Vorbereitung zum Gerichtstermin. Das Verfahren wurde von Frau Rüber künstlich in die Länge gezogen, um ihr Honorar zu erhöhen.Das Verfahren wurde natürlich verloren.Außerdem hat sie mir dringend geraten in Berufung zu gehen, ohne jedoch Argumente dafür zu haben. Sehr wahrscheinlich um weitere Honorare einzustreichen.Diese Rechtsanwältin kann ich niemandem weiter empfehlen.Jetzt gibt es plötzlich zwei neue Bewertungen.Die eine von einer Freundin und die andere von einem Phantom das nur gute Bewertungen ohne Kommentar hinterlässt.Kann man etwa Rezensionen kaufen?Interessant, die Rezension Ihrer Freundin ist gelöscht.Frau Rüber möchte mich verklagen und hat sich bei Google beschwert:*********************Beschwerde************Die Rezension stammt von einer für Frau KerstinRueber-Unkelbach UNBEKANNTEN Person, ist also eine Fake-Bewertung, d.h.hinter der Bewertung steckt KEINE Dienstleistung, ist also nicht real. DerBewertende war zu keinem Zeitpunkt Mandant.Die genannten Äußerungen sind zweifellos geeignet, nicht nur die Ehre,sondern vor allem auch den beruflichen Ruf von Frau KerstinRueber-Unkelbach als Rechtsanwältin nachhaltig zu beeinträchtigen undstellen eine üble Nachrede i.S.d § 186 StGB dar.Die Äußerungen stellen neben der üblen Nachrede gem. § 186 StGB auch eineKreditgefährdung nach § 824 BGB dar.Die Äußerungen, welche keine unwahren Tatsachenbehauptungen darstellen,sind zumindest als sog. Schmähkritik anzusehen. Als Schmähkritik wird eineÄußerung angesehen, wenn durch sie eine Person verächtlich gemacht werdensoll und bei der es nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache geht.Hier äußert sich der UNBEKANNTE anlasslos über Frau KerstinRueber-Unkelbach. Es ging dem UNBEKANNTEN nicht um die Auseinandersetzungin der Sache mit Frau Kerstin Rueber-Unkelbach, sondern darum dieser einerbreiten Öffentlichkeit gegenüber verächtlich darzustellen.Frau Kerstin Rueber-Unkelbach wird – insbesondere wegen desVerbreitungsgrades von der Internetplattform Google – bis heute auf diesenegative Bewertung angesprochen.Frau Kerstin Rueber-Unkelbach hat einen Anspruch auf Unterlassung aus §§1004, 823 II BGB i.V.m § 186 StGB, aber auch aus §§ 823, 824, 1004 analogBGB.
Heiko Hoffmann
02.08.2023
Kerstin Rueber
Sehr gute, nette, schlagfertige und sehr kompetente Anwältin! Man fühlt sich sehr gut vertreten, sie kann die Sachen gut auf den Punkt bringen und man hat das Gefühl, jederzeit gut beraten zu werden! Ich würde sie jederzeit weiter empfehlen! Verdiente 5 Sterne!!
Andreas Egermann
27.07.2023
Kerstin Rueber
Sehr kompetente Anwältin mit Biss.Muss man in Koblenz und Umgebung sehr lange suchen, um annähernd eine oder einen so guten Juristen zu finden!!!

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