PKF Weinheim GmbH Steuerberatungsgesellschaft Rudolf-Diesel-Straße 5, 69115 Heidelberg

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Empfohlene Bewertungen

Lisa
26.08.2023
PKF Weinheim GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Bester Steuerberater. Alexander Scharf schafft es sogar mir (absolute Zahlenallergie) zu erklären, wie Steuern funktionieren. Gerade als Selbständige ist es wichtig, zu wissen worauf man achten muss, dass man nicht in irgendwelche Kostenfallen tritt. Alexander Scharf hat mir hier schon eine Menge Nerven und Kosten gespart. Ich kann ihn nur empfehlen. Seine ruhige, aber auch lockere Art macht es einfach, sich plötzlich gerne mit dem Thema beschäftigen zu wollen wenn man es denn muss. Weiter so!
Katharina Kunz
29.07.2023
PKF Weinheim GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Sehr gute Steuerberatung. Kann man nur empfehlen.
Gerd Biebinger
24.07.2023
PKF Weinheim GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Achtung: Steuerkanzlei PKF Weinheim beruft sich auf Formunwirksamkeit ihrer eigenen Vergütungszusage, um Vergütung i.H.v. 300 % des Vereinbarten durchzusetzen!Die Steuerberatungsgesellschaft PKF Weinheim GmbH (früher PKF Dünnbier GmbH & Co. KG), vertreten durch ihren Geschäftsführer, vereinbarte mit mir per E-Mail eine Stundensatzvergütung mit „knapp einer Stunde pro Monat“ für die Erstellung meiner Buchhaltung. Nach 9 Monaten Mandatsbeziehung und einer Tätigkeit für 13 zu buchende Monate nach Beginn meiner Geschäftstätigkeit rechnete die Steuerkanzlei erstmals ab und veranschlagte für die Tätigkeit 72,5 Stunden. Zuvor hatte die Steuerkanzlei nie angekündigt, dass sie mehr als die avisierte eine Stunde pro Monat abrechnen möchte oder die eine Stunde pro Monat nicht ausreichen würde.Darüber, dass die von der Steuerkanzlei vereinbarte Vergütungsregelung wegen § 4 Abs. 3 S. 1, Abs. 1 StBVV unwirksam ist, klärte die Steuerkanzlei nicht auf. Erst im späteren Verlauf berief sich die PKF Weinheim GmbH darauf, dass die von ihr getroffene Vereinbarung unwirksam sei und die Abmachung in Textform nicht ausreiche. Schließlich rechnete die Steuerkanzlei nach StBVV ab. Hierdurch erhöhte sich die Rechnung der PKF Weinheim GmbH nach StBVV auf 359 % der vereinbarten Stundenvergütung gemäß dem avisierten Zeitaufwand. Nachdem ich nicht zahlte und nur vergleichsweise anbot, rund 130 % der vereinbarten Stundensatzvergütung mit dem avisiertem Zeitaufwand zu zahlen, verklagte mich die Steuerkanzlei.Das Amtsgericht Mannheim stellte fest, dass die oben dargestellte Stundensatzvergütung vereinbart war, diese Vereinbarung jedoch wegen Formmangels unwirksam ist. Trotz dieser gerichtlichen Feststellung des zwischen dem Geschäftsführer und mir Vereinbarten zog die Steuerberatungsgesellschaft PKF Weinheim GmbH ihre Klage durch. Wegen gesetzlicher Formunwirksamkeit der Stundensatzvergütungsvereinbarung besteht die Forderung der Steuerkanzlei nach StBVV gemäß dem Urteil des Amtsgerichts.Fazit: Lassen Sie sich die Vergütungsvereinbarung formgerecht geben und zusichern, dass die Vergütungsvereinbarung nicht nach StBVV unwirksam ist. Dann dürfte Ihre Abmachung mit der PKF Weinheim GmbH halten.Update 11.07.2022: Die Steuerkanzlei PKF Weinheim GmbH versucht, Google zum Löschen dieser Bewertung zu bewegen, in dem PKF Weinheim gegenüber Google folgendes in einer Beschwerde äußert: „Der Rezensent Gerd Biebinger ist der PKF Weinheim GmbH nicht bekannt, zu keinem Zeitpunkt gab es eine geschäftliche Beziehung zwischen PKF Weinheim GmbH und Gerd Biebinger.“Ich sehe es als kritisch an, wenn eine Steuerberatungskanzlei so einfach der Unwahrheit überführt werden kann.Wäre die Aussage von PKF Weinheim wahr, hätte PKF Weinheim vor dem Amtsgericht Mannheim Prozessbetrug begangen.Ist die Aussage von PKF Weinheim unwahr, droht der Ausschluss bei Google Maps/Google My Business.

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