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  • Rollstuhlgerechter Eingang
  • Rollstuhlgerechter Parkplatz




Empfohlene Bewertungen

Hannes Gackstatter
06.10.2023
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Auto-Unfreundlichste Stadt Deutschlands.. gleich gibts Knöllchen an schlecht beschilderten Straßen und überall Blitzer mit 30,40er beschränkt. Danke nie wieder.Ach ja… parken ist unbezahlbar.
Bernd Winterfeld
26.09.2023
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Ihr müsst ja arm dran sein das ihr schon Parksündern vor Krankenhäusern auflauert
Karate-Team Tübingen
26.08.2023
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Frau Zahn von der Stadtkämmerei ist fantastisch. Sie löst Probleme bevor sie entstehen. Machen Sie bitte weiter so :-)
Klaus Metzger
24.08.2023
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Gewerbe- und Gaststättenbehörde seit über einem Jahr nur mit Termin zu erreichen. Vordrucke für eine einfache Ummeldung liegen im Hauptgebäude nicht aus...ganz ganz unangenehme Geschäftspraktik....dazu aber dieser extrem hohe Hebeseatz.... einfach peinlich.
Andre Guttenson
15.08.2023
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Fünf Sterne gehen an das Amt für Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz. Ich hatte eine Beschwerde gegen schlechtes Essen in einem Stuttgarter Restaurant. Habe das Servicetelefon angerufen und wurde sofort mit einem kompetenten und sehr freundlichen Mitarbeiter verbunden. Man nahm sich meiner Beschwerde an und versprach die Sache umgehend vor Ort zu überprüfen. Dankeschön für das Engagement. Ich hoffe doch sehr, dass es für die betreffende Gaststätte gewisse Konsequenzen haben wird.
Bernd Schulz
24.07.2023
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Telefonisch anscheinend unerreichbar, es ist eine Unverschämtheit das man sofort in die Warteschleife gelegt wird und man nach 20 Minuten nicht durchgestellt wird. Bürgerliche sieht anders aus. Typisch grüne Faulenzer
Margarete Hartert
23.07.2023
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Das Rathaus - Sitz der Stuttgarter Stadtverwaltung - wurde 1956 auf den im 2. Weltkrieg zerstörten Vorgängerbau errichtet. Die Seitenflügel konnte man erhalten, der moderne Teil am Marktplatz wurde von Hans Paul Schmohl und Paul Stohrer entworfen. 2004 erfolgte eine umfangreiche Sanierung.Sehenswürdigkeiten:• drei öffentlich zugängliche Paternosteraufzüge• Glockenspiel mit 30 frei hängenden Glocken (Schwäbische Volkslieder, täglich um 11:06 Uhr, 12:06 Uhr, 14:36 Uhr und 18:36 Uhr)
T. Effing
22.07.2023
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Der Leiter der Vergleichsbehörde vertritt in einem Schreiben die Rechtsauffassung, dass eine üble Nachrede nicht unter den Begriff Beleidigung in § 380 StPO falle, das zwingend notwendige Sühneverfahren nicht zulässig sei. Das Widerspricht der Legaldefinition in § 374 Abs. 1 Ziffer 2 StPO und ist so abwegig, dass dies sonst keiner schriftlich auch vertritt.Die Dienstaufsichtsbeschwerde, weil der Stadtrechtsdirektor allein nach der Berufsbezeichnung schon wusste, wie korrupt (vetternwirtschaftlich) seine Rechtsauffassung ist und Verfassungswidrigkeit und Korruption Dienstvergehen sind, hat die Stadtdirektorin ebenso korrupt als gegenstandslos betrachtet.Nicht nur, dass solche Schlampigkeit noch nicht mal ein Schutz des Bürgers begründen soll, sie erklärt genauso schlampig, etwas, das sie in Händen hält, als gegenstandslos.Wie kann der Gegenstand in ihren Händen seine Gegenständigkeit verloren haben.Früher hat man so Hexenverbrennungen legitimiert.Solche verdienen aus demokratischen Steuergeldern ihr täglich Brot. Früher hieß es auch öfter, ich habe nur Befehle ausgeführt.

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