Rechtsanwalt Dr. Ludolf von Usslar Karlsvorstadt 8, 74613 Öhringen

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Maria Schiller
22.08.2023
Rechtsanwalt Dr. Ludolf von Usslar
Für einen Schadensfall im Verkehrsrecht wurde uns von der Rechtschutzversicherung Herrn Usslar als Rechtsvertretung empfohlen.Die Erstberatung zur Aufnahme des Schadensfalles erfolgte recht schnell. In der Hoffnung gut beraten zu werden, hatte wir Ihm den Fall somit übergeben.Leider hat ab dem Zeitpunkt überhaupt nichts gestimmt:Der erste Kontakt zur gegnerischen Versicherung erfolgte erst durch uns, denn der Anwalt meldete sich nicht bei der Versicherung.Entschädigungsansprüche wie Schmerzensgeld und Ausfallentschädigung, die uns meiner Ansicht nach und nach ausgiebiger Recherche im Internet, bei einem Unfall ohne Selbstverschulden zustehen, wurden mit der Aussage als nichtig abgetan, dass es nicht bringt und dass es sich nicht lohnt. Der Oberhammer war sein Spruch, „ich bekomme sowieso mein Geld und bei ihnen ist es fraglich“. Die Pauschale für die Ausfallentschädigung war beispielsweise zu diesem Zeitpunkt bereits in einem von uns nach dem Unfall direkt beauftragten Schadensgutachten des VW Autohauses festgelegt worden und lag dem Anwalt vor.Erst auf unser mehrfaches Drängen wurde ein Schreiben bezüglich der Entschädigungsansprüche verfasst.Die Kopie dieses Schreibens ist auch das einzige Dokument, dass wir zum Schadensfall von unserem Anwalt erhalten haben.Da wir nach mehrfachem Rückfragen zum Stand des Verfahrens nur ausweichende Antworten von unserer Rechtsvertretung erhalten hatten, nahmen wir direkten Kontakt mit der gegnerischen Versicherung auf um den Stand abzufragen. Hier wurde uns mitgeteilt das uns leider keine offizielle Auskunft erteilt werden kann, da wir die Rechtsvertretung einem Anwalt übergeben hatten und damit auch alle Schadensausgleichszahlung nicht direkt an uns, sondern zunächst an die Rechtsvertretung überwiesen wird.In den Antworten bezüglich unserer Frage zu den Schadenszahlungen der gegnerischen Versicherung an uns, wurde uns von Herrn Usslar mehrfach mitgeteilt, dass diese noch nicht vollumfänglich an Ihn überwiesen wurden und er uns diese daher nicht überweisen könne.Wenn wir uns daraufhin bei der gegnerischen Versicherung nicht nochmals gemeldet hätten, wüssten wir wohl bis heute nicht, dass der gesamte Geldbetrag für den Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld und Ausfallpauschale ohne Abzüge zu diesem Zeitpunkt bereits an den Anwalt überwiesen worden war. Konfrontiert mit dieser Aussage der gegnerischen Versicherung wurde uns wiederum nur ein Teilbetrag überwiesen mit der Aussage, dass noch Teile seiner Vergütung durch die gegnerische Versicherung ausstehen würden. Eine von uns angeforderte vollständige Auflistung der Zahlungseingänge einschließlich Vergütungsansprüche des Rechtsbeistandes haben wir bis zum heutigen Tage nicht erhalten und können daher nur spekulieren.Die Summe aller Ansprüche, die an uns direkt gehen sollte, hat er nur stufenweise an uns überwiesen und bis heute einen „kleinen“ Restbetrag zurückgehalten.Weiterhin behält er dieses Fremdgeld ein und antwortet nicht auf die schriftliche Aufforderung, uns zumindest alle Dokumente zuzuschicken. Auch eine Bestätigung, dass er das Fremdgeld als Teil unserer Einzahlung für die Selbstbeteiligung einbehält liegt uns nicht vor.Wir haben bis heute, außer der Kopie von dem Schreiben an die gegnerische Versicherung bezüglich der Entschädigungsansprüche, eigentlich keine Informationen und Dokumente zum Verfahren.Alles in allem keine wirklich kompetente Beratung.Man kommt zu einem Fachmann und erhofft auf eine kompetente Hilfe…und dann kam sowas, wünscht man echt keinem.Und ich hätte sehr gerne etwas positives geschrieben!

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