Eickhoff-Bünemann Frauke Rechtsanwältin Hauptstraße 84, 28865 Lilienthal

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Anja Lange
08.08.2023
Eickhoff-Bünemann Frauke Rechtsanwältin
Gerne gebe ich gute Bewertungen ab, aber hier kann ich nur ABRATEN. Hier die Fakten:Der erste Termin (erst einen Tag zuvor vereinbart) wurde nicht eingehalten (obwohl Frau RAin vor Ort war). Für mich bedeutete dies einen halben Tag Verdienstausfall. Der nächste Termin wurde vereinbart. Ich hatte im Vorfeld akribisch genau alle Fakten aufgeführt. Durch diesen Terminausfall hatte sich eine von zwei Sachen bereits überschnitten und erledigt, was ich ihr auch mitteilte. Frau RAin registrierte dies überhaupt nicht und stellte dennoch unnütze Fragen, die nichts zur Sache taten. Als ihr dann endlich – nach mehrmaligen Hinweisen meinerseits – klar wurde, dass es sich nur um einen geringeren Streitwert für die verbliebende EINE Sache handele, war es mit der scheinbaren Freundlichkeit vorbei. Ihre Frage war nicht „Wie kann ich helfen“ sondern – wortwörtlich – „Wie komme ich an mein Geld“. Es wurde eine Vorab-Abschlagsrechnung vereinbart (kein Problem) und sofortiges Handeln ihrerseits. Die sogenannte „Vorabrechnung“, die dann auch nur als „vorläufig“ betituliert wurde, war auf den ursprünglichen (durch sie von Ihrer Gehilfin erst erfragten) Komplettbetrag zuzüglich 20,00 € Porti und Papiere ausgestellt. Nebenbei erwähnt, erst würde Sie tätig werden, wenn das komplette Geld überwiesen sei, zu diesem Zeitpunkt war aber erst einmal ihr Urlaub fällig – also keine Aktion möglich. Ich entzog ihr das Mandat – verständlicherweise. Daraufhin erhielt ich eine Rechnung für ein „Beratungsgespräch“ (was in diesem Sinne nie stattgefunden hat) zu dem HÖCHSTSATZ von 190,00 € zzgl. 20,00 € Porto-Pauschale zzgl. MwSt. Die einzige Leistung, die stattgefunden hat, war eine Rechnung zu schreiben und für ein noch nicht einmal halbstündiges, unkonzentriertes Zuhören 190,00 € zu verlangen. Natürlich erhob ich Widerspruch, worauf ich auch direkt von ihr verklagt wurde. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Als der Richter ihr suggerierte, sie solle mir doch diesbezüglich entgegen kommen , da es der Höchstsatz war (leider gibt es da einen Paragraphen, der dem Anwalt freien Lauf lässt, aber dabei meinen nachweisbaren Verdienstausfall durch Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins nicht berücksichtigt), schaltete sie auf stur und erwähnte nur, sie hätte durch meinen Widerspruch (mit so etwas hätte sie nie gerechnet) Arbeit und jetzt auch noch den Weg zum Amtsgericht gehabt (na ja, das hat SIE ja provoziert). Leider sagen die Paragraphen, dass ich zahlen muss. Das einzige, was mich freut: SIE musste für dieses Geld nicht NUR eine Rechnung schreiben, sondern auch wenigstens ETWAS dafür tun (auch wenn es mir nicht hilft….)Also: Vorsicht! Einmal Händeschütteln bedeutetgleich 190,00 € + 20,00 € Porti/Papiere + MwSt. Das wird teuer für nichts!

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