Ordnungsamt Wiesbaden - Abteilung Ordnungswesen Alcide-De-Gasperi-Straße 2, 65197 Wiesbaden

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Empfohlene Bewertungen

Putzifix
23.10.2023
Ordnungsamt Wiesbaden - Abteilung Ordnungswesen
Seit Anfang der Woche 12.06. sind 2 neue Kollegen von Ihnen unterwegs (zwischen Oranienstr. Moritzstr. Etc.). Eine davon ist eine Dame, während sie mit einem Passanten Gespräche führt, zeigte der Passant mit seinem Finger auf mich und redete lauthals über mich. Die Dame selbst hat dazu nichts gesagt, sondern mit gelästert. Der Dame mangelt es an Professionalität, ganz klar. Ich fand das sehr respektlos, ich wollte was dazu sagen und während dessen meint die Dame zu sagen, dass man frech wird, wenn man sich beschwert (beim vorbeigehen LAUT gehört) Unglaublich, dass so was arbeiten darf.
Fr3der1k KF23
03.10.2023
Ordnungsamt Wiesbaden - Abteilung Ordnungswesen
Ordnungsamt:Leider benehmen sich manche Mitarbeiter wie Götter und ihnen fehlt das Feingefühl. Weitere Schulungen dahingehend sind zu empfehlen.Auch der Vorgesetzte ist schon etwas älter und in seinem Beruf extrem „blind“ geworden. Ihm fehlt der Mut zur Veränderung und der Herr lässt keine Kritik zu. Sehr schade!
EcP Gixvqnni
22.09.2023
Ordnungsamt Wiesbaden - Abteilung Ordnungswesen
Trotz Öffnungszeiten nicht erreichbar!Und vor Ort ist auch niemand anzutreffen.
Monique Elizabeth Stallworth
15.09.2023
Ordnungsamt Wiesbaden - Abteilung Ordnungswesen
Echt fraglich, wenn man als Anwohner einen Strafzettel bekommt, ihr solltet eure Mitarbeiter besser schulen!! Unsere ganze Straße ist voll mit Leuten die während des Schiersteiner Hafen Festes nicht mal hier parken dürfen, komischerweise niemand einen Zettel bekommen!! Aber wir als Anwohner, Frechheit!!!!
Leon
03.08.2023
Ordnungsamt Wiesbaden - Abteilung Ordnungswesen
Knöllchen trotz Anwohnerparkausweises und korrekter Parkweise. Jetzt darf man sich wieder mit den Behörden rumärgern, aber Hauptsache Strafzettel raushauen, darin seid ihr Weltklasse!
Jürgen Rumbuchner
26.07.2023
Ordnungsamt Wiesbaden - Abteilung Ordnungswesen
Unfassbar schnelle und kompetente Rückmeldung auf die Anfrage einer Aufstiegsgenehmigung für einen Drohnenflug. Ich stelle immer wieder fest, dass unsere Behörden besser sind, als ihr Ruf.
Alexander Hoernigk
25.07.2023
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Unglaublich... da parkt einer mit seiner Bonzenkarre DREI TAGE LANG die Ladesäule hier in der Rheinstraße zu, ohne sein SUFF überhaupt anzuschließen, und trotz x-facher Beschwerde bei Ordnungsamt und Polizei passiert... NICHTS!Und keine 10m weiter wird man nach wenigen Minuten abgeschleppt, obwohl man da NIEMANDEN auch nur ansatzweise behindert...
Berend Lechtenbörger
24.07.2023
Ordnungsamt Wiesbaden - Abteilung Ordnungswesen
Ich hatte beim Parken vergessen meinen Anwohnerparkausweis hinter die Scheibe zu legen. Als mir das etwa eine Stunde später eingefallen ist bin ich zum Auto, aber hatte schon einen Strafzettel. Nach Erhalt der Post legte ich online Beschwerde ein und teilte mit das der Ausweis nur vergessen wurde herein zu legen und schickte entsprechendes Foto vom gültigen Parkausweis mit. Statt das Verfahren einzustellen wird der Betrag weiterhin gefordert.Ich bin sehr enttäuscht und hätte etwas mehr Kulanz erwartet.
Lothar Goliath
23.07.2023
Ordnungsamt Wiesbaden - Abteilung Ordnungswesen
Als ich heute an dem Auto meines Nachbarn vorbeigelaufen bin (Adolfsallee), musste ich feststellen, wie die braunhaarige Dame vom Ordnungsamt im Begriff war ein Knöllchen zu verteilen. Da mein Nachbar und ich uns unsere Bewohnerparkausweise gemeinsam besorgten und diese noch mehrere Monate gültig sind, sprach ich die Dame, mit Hinweis darauf, sofort an. Wie sich herausstellte, wollte sie meinem Nachbarn ein Bußgeld ausstellen, da der gültige Parkausweis zwar drin lag, jedoch die Hälfte davon von der an der Scheibe befestigten Umweltplakette „verdeckt“ und somit unlesbar sei. Ohne meinen Kopf wenden und drehen zu müssen, konnte ich alle Informationen die dieser Parkausweis mir bieten konnte perfekt ablesen, was ich auch tat. Die Dame vom Ordnungsamt beharrte auf die Unlesbarkeit und sagte„ Ich mache das, damit ihr Nachbar lernt“. Dazu fiel mir dann auch nichts mehr ein.Ich will die Kompetenz der Ordnungsamtdame nicht in Frage stellen, sie war nicht unhöflich zu mir, aber da hatte ich das Gefühl, dass sie mir auch ein Bußgeld ausstellen würde, wenn sie meinen unaufgeräumten Kofferraum sehen würde und mein getragenes Tshirt gelb wäre, ihre Lieblingsfarbe aber grün ist und sie Katzen lieber als Hunde mag. Das ist fern von jeder Logik und es gibt dafür sicherlich keine Tatbestandsnummern, aber es geht anscheinend ohnehin nur um das Verteilen von zusammenhangslosem Bußgeld.
Klient - Kunde
21.07.2023
Ordnungsamt Wiesbaden - Abteilung Ordnungswesen
Mein geparkter Pkw wurde im Bereich des Anwohnerparkens in der Wielandstraße angefahren. Für die Dauer der Reparatur (drei Tage) wurde mir von der Werkstatt ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Den zum Reparaturfahrzeug gehörige Anwohnerparkschein konnte ich für den Leihwagen natürlich nicht verwenden. Zu Beginn, gleich am ersten Tag klemmte der blaue Verwarnungsschein hinter dem Scheibenwischer des Leihwagen. Der/die Außendienstmitarbeiter/in des Ordnungsamtes trifft ncht die Kritik, da die Umstände für jene nicht ersichtlich waren. Gegen das folgende Verwarnungsgeld legte ich als Anwohner mit einer ausführlichen belegbaren Sachverhaltsschilderung Widerspruch ein. Darauf erfolgte der Hinweis, daß ich für den Leihwagen einen Anwohnerparkschein beantragen soll (für drei Tage!!!!). Auf Grund meiner Zahlungsverweigerung erhielt ich vom Regierungspräsidium Kassel Post. Das zuerst geforderte Verwarnungeld von 20,- Euro wurde auf 48,50.- Euro erhöht. Nun kam mein Anwalt ins Spiel. Der forderte von Kassel Akteneinsicht. Für ein Verwarnungsgeld von ursprünglich 20,- Euro wurde eine Akte im Umfang von 48(!!!!) Seiten für das Amtsgericht Wiesbaden produziert, incl. meines Personenprofils nebst Bild aus meinem Personalausweis mit dem Hinweis: Die gesuchte Person ist in der Gemeinde gemeldet". Nun muß sich ein Richter des Amtsgerichts Wiesbaden mit einer achtundvierzigseitigen Akte befassen wegen eines Verwarnungsgeldes von 20

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