Oberlandesgericht Frankfurt am Main Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main

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  • Rollstuhlgerechter Eingang
  • Rollstuhlgerechter Parkplatz




Empfohlene Bewertungen

Victor
21.10.2023
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Ich bin FASSUNGSLOS!!! So eine Frechheit habe ich noch nie erlebt, hier wird man wie wie ein Untermensch behandelt, die Richter hier entscheiden immer nach Lust und Laune, das Gesetz hat HIER keinen Wert mehr! Die anderen Rezensionen bestätigen das!
Denn Da ub
16.10.2023
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Junge schwerbehindert nach Krankenhausfehler. Erst LG 1 Mio Schmerzensgeld, OLG FFM sagt gibt nichts! Schäm dich OLG!
T T
26.09.2023
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Die schnellsten Richter der Welt arbeiten hier. Hier werden Berufungsverfahren binnen weniger Wochen abgearbeitet und dann mal eben abgelehnt. Ob hier die Unterlagen aus 7 Jahren Verfahren überhaubt gelesen werden? Das ist fraglich!...Ich nutze das Wort fraglich" natürlich nur
Rolf
08.09.2023
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Völlig falsche Urteile (meiner Meinung nach); z. B. dass ein Autofahrer mithaften muss, wenn ein Radfahrer bei einem Ausweichmanöver auf einem Feldweg stürzt, ohne dass sich die beiden Fahrzeuge berührt haben..
ntkdoe doentk
09.08.2023
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Erwarten Sie nichts....0,0Urteile werden mit Strg c + v erstellt. SCHANDE!!!Weltfremd, Realitätsblind, unmenschlich.Rückständig in allen Belangen.Dieses Land ist dem Untergang geweiht.Karma muss ES richten.
Rösler Manfred
09.08.2023
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Ich habe schon 5 Jahre (in mehreren Gerichtsverfahren) Erfahrung mit der Richterin Frau A.M. beim Familiengericht in Gießen. Sie arbeitet offensichtlich nicht unparteilich, sie arbeit ganz offensichtlich im Sinne der Frauensolidarität und nicht im Sinne unseres Rechtsstaates.Siehe dazu auch den Beitrag Beeinflussung von Gutachtern: Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafiös." von Frau Prof. Dr. Ursula Gresser
Kerstin Engelhardt
26.07.2023
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Nach meiner Scheidung gab es noch ein Verfahren wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen Sohn. Nachdem das Amtsgericht entschieden hatte, meinen Sohn nicht mit mir mitziehen zu lassen, obwohl dies in meiner Heimat bei meiner Familie war, habe ich mich an das Oberlandesgericht gewandt. Dieses entschied ebenfalls zu Gunsten von meinem Exmann, obwohl ich nicht rauche, nicht trinke, nicht gewalttätig bin und auch nie in Kontakt mit Drogen kam, sondern nur zwei bis drei Mal in der Woche zum Sport gehe und ich mich Tag täglich um meinen Sohn gekümmert habe, dies konnte der Kindergarten bestätigen. Die Ex Schwiegermutter hat meinen Sohn lediglich vom Kindergarten abgeholt, weil ich wieder Teilzeit arbeiten musste, da wir Eigentum hatten und somit die monatlichen Kosten gedeckt sein mussten, war das Oberlandesgericht der Meinung, einem Mann, der an einer nicht heilbaren Krankheit leidet, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu geben.Dies ist ein absoluter Skandal. Wie kann man einer Mutter das Kind wegnehmen, wenn diese ein geregeltes und ordentliches Leben hat?
Samuel Okon
26.07.2023
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Es wird grundlos die Revision versagt ohne dass ein entsprechendes vergleichbares Urteil des EuGH vorliegt. Nur weil man meint sich an einem BGH-Urteil zu orientieren, dessen Rechtsmäßigkeit sehr stark zweifeln lässt. Letztendlich möchte man jetzt nur das Justizsystem von VW-Klagen freiräumen, weil man keine Lust dazu hat, dass diese das System weiter belasten. Hätte man stattdessen einfach direkt eine eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen, die den VW-Konzern eindeutig zum Betrüger macht, wären solche fragwürdigen Entscheidungen erst gar nicht notwendig gewesen und man hätte sich jede Menge Geld und Arbeit gespart.Durch eine Änderung des §544 der ZPO im Zuge des VW Skandals hat man dann schließlich auch dafür gesorgt, dass die meisten Nichtzulassungsbeschwerden schon alleine an dem Wert der Beschwer scheitern. So kann man dann auch ein überlastetes Justizsystem freiräumen und einen korrupten und betrügerisch agierenden Konzern schützen. Nicht zu Letzt hätte auch das KBA direkt nach Bekanntwerden allen Fahrzeugen die betroffen sind die Betriebserlaubnis entziehen müssen. Dann wäre eine Dynamik in die Sache gekommen. Aber man hatte letztlich nur Angst davor Wählerstimmen der Bürger zu verlieren, so dass man das tunlichst unterlassen hat.
Helga Schneider
23.07.2023
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Auszug aus ARD-Text:Väter müssen Umgang pflegenEin Vater ist auch gegen seinen Willenzu regelmäßigem Umgang mit seinen Kin-dern verpflichtet. Wie das Oberlandes-gericht in Frankfurt/Main betonte,korrespondiert das grundgesetzlichbesonders geschützte Erziehungsrechtder Eltern zugleich mit der Pflicht,dieses zum Wohl des Kinds auszuüben.Die Verweigerung jeglichen Umgangsstelle somit einen maßgeblichen Entzugelterlicher Verantwortung" dar.Laut Gericht geht es um den Fall einesVaters

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