Architekturbüro Franke
0 Bewertungen
Uber das Geschaft
Archtekturbüro Franke, 1. Grundlagenermittlung – Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als Besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“ 2. Vorplanung mit Kostenschätzung 3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung 4. Genehmigungsplanung 5. Ausführungsplanung 6. Vorbereitung der Vergabe einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV) 7. Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag 8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Kostenfeststellung 9. Objektbetreuung und Dokumentation |
Kontakte
Webseite
Rufen Sie uns an
+4915752472517
Klein Süstedter Str. 10, 29525 Uelzen
Stunden
Eigenschaften
- Rollstuhlgerechter Parkplatz