Björn Steinbach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht Liebigstraße 39, 35392 Gießen

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Lo
20.10.2023
Björn Steinbach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Es ist schon traurig, das im Sozialbereich Anwälte benötigt werden - irgendwas läuft da auf der Beamten Ebene schief - oder auch bewußt auf Kosten der KLEINEN - obwohl diese Angestellten / Beamten der Sozialämter nur von Steuergeldern leben !!!So ist es gut, endlich einen Anwalt für Soziales" gefunden zu haben - er reagiert sofort zeitnah - um die Gerechtigkeit herzustellen - wenn nötigStück für Stück
Dutch VanDerLinde
16.10.2023
Björn Steinbach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Schnelle Terminvergabe, sehr freundlich und immer für einen da, egal welchen sozialen Status man hat oder welche Probleme man mitbringt.Hilft schnell und unkompliziert!
Long Johnson
09.10.2023
Björn Steinbach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Hat mir gesagt er meldet sich. Nichts. Versuche ihn fast täglich anzurufen, nichts!Keine Reaktion, keine Antwort. Weder Festnetz noch Handy. Hatte ihm wie besprochen Dokumente zukommen lassen und jetzt wird einfach garnicht reagiert. Auch auf Mails nicht.Wahrscheinlich kein Interesse mehr, aber dann kann man wenigstens den Anstand haben, abzusagen. Traurig sowas von einem Anwalt für Sozialrecht...
Peter Weber
17.09.2023
Björn Steinbach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Leider kann ich die negativen Bewertungen hier überhaupt nicht nachvollziehen. Ich bin nun schon seit 12 Jahren Mandant von Herrn Rechtsanwalt Steinbach und habe mit seiner Hilfe und engagierten Arbeit und auch Mediation sehr viele wirklich schwierige Rechtsfälle zu meiner vollsten Zufriedenheit lösen können. Herr Steinbach ist ein sehr kompetenter, engagierter und besonnener Rechtsanwalt, der sich mit Leib und Seele für seine Mandanten einsetzt. Ich habe mich stets hervorragend betreut gefühlt, und konnte im Bereich der Mediation wirklich die volle Zufriedenheit aller daran beteiligten Parteien erleben. Wenn Sie einen Anwalt benötigen, Herr Steinbach ist meine erste Empfehlung !
Evelyn Maier-Tewes
12.08.2023
Björn Steinbach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Bisher habe ich immer gute Erfahrungen gemacht. ich wurde immer engagiert und kompetent beraten und vertreten. Herr Steinbach ist immer für seine Mandanten da. Ich kann diesen Anwalt auf jeden Fall empfehlen.
A. B.
28.07.2023
Björn Steinbach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Absolut unvertrauenswürdig ! Hat spontan auf Anrufe und Mails nicht mehr reagiert und musste schließlich neben den Kosten an ihn, selbst ans Gericht schreiben, das Verfahren einstellen und die Bearbeitungskosten übernehmen.
a 1
27.07.2023
Björn Steinbach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Laut Aussage hätte ich ca. 2€ mehr vom Amt bekommen sollen.Die 2€ erhalte ich doch nicht. Dafür die Rechnung über 162€.Diese Falschberatung war mir eine Lehre.
Sven Haag
25.07.2023
Björn Steinbach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Ein sehr kompetenter Fach-Anwalt. Hat mir in vielen Fällen aus der Patsche geholfen. Kann ich nur empfehlen. Die Honorare waren ziemlich fair.
Sven Seipel
24.07.2023
Björn Steinbach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Nicht empfehlenswertErsteindruck nicht positiv - gefolgt von einem Widerspruch mit Rechtschreib/Satzbau Fehlern und nicht abgesprochenem Inhalt - trotz unserem Veto abgeschickt und einen Tag später sein Mandat niedergelegt, ohne uns darüber zu informieren! Dafür aber schon mit der Rechtschutz abgerechnet - 451 EuroP.S.Herr Steinbach, wir haben Sie beauftragt weil wir Ihre fachliche Kompetenz nicht von unserem Eindruck abhängig machen wollten, leider hat es sich doch bewahrheitet. Um Ihnen den zeitlichen Ablauf nochmal in Erinnerung zu rufen : Am 3.3. hatten wir Ihnen nach persönlicher Absprache des Inhalts das Mandat erteilt. Am 7.3. erhielten wir via Mail Ihr Schriftstück das schon im Betreff einen Rechtschreibfehler hatte - Woderspruch. Sie erhielten direkt darauf von uns eine E Mail mit dem Hinweis der Fehler/Inhalts und das so nicht einzureichen. Am 8.3. führten wir ein Telefonat wobei ich Sie bat das Mandat erstmal ruhen zu lassen, kein Wort von Ihnen das Sie das Schriftstück schon eingereicht hatten. Ab da waren Sie für uns nicht mehr erreichbar. Am 10.3. erfolgte von uns die Mandatskündigung. Am 12.3. bekamen wir Post von der Gegenseite mit der Bestätigung des Eingangs vom Widerspruch und der Mitteilung der Mandatsniederlegung Ihrerseits - datiert 8.3. ! Nach sofortiger Rücksprache mit meiner Rechtschutz wurde ich von Ihrer Abrechnung unterrichtet, die VOR unserer Kündigung stattfand, keine Vorkostenpauschale sondern Abrechnung. Wir können den Ablauf mit Schriftstücken, E-Mail Verkehr und Telefonliste belegen, und Sie ?

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