Zahnarztpraxis St. Cabot Dürener Str. 48, 53501 Grafschaft

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Eigenschaften

  • Rollstuhlgerechter Parkplatz
  • WC
  • Nimmt neue Patienten an




Empfohlene Bewertungen

Carsten Wolf
27.09.2023
Zahnarztpraxis St. Cabot
War heute mal wieder zur Zahnreinigung und Kontrolle da. Wie immer alle sehr menschlich und kompetent. Danke bis zum nächsten Mal
Ehel Kos
18.09.2023
Zahnarztpraxis St. Cabot
Hier ist nicht normal. Preis ist sehr hoch. Das Problem ist, sie geben verschiedene Preise für mich und meine Tochter.Als ich zuerst zum Kontrollieren kam, sagte sie mir zwischen 30-40 euro.Dann kam ich zur Füllung, sagte sie mir 50 Euro wegen Corona.Danach kam meine Tochter, sie sagt 80 Euro.Das ist unfair
Connor Rehn
02.08.2023
Zahnarztpraxis St. Cabot
Ich habe Zahnärzte immer gemieden und hatte dementsprechend gewaltigen Respekt vor der anstehenden Karies-Behandlung - doch sowohl die Ärztin als auch ihre Mitarbeiter sind ausgesprochen freundlich, kompetent und lassen mich die (saubere, helle) Praxis durch eine einwandfreie Behandlung mit einer Kariesstelle weniger, einer sauberen Füllung und einem euphorischen Gefühl verlassen.Nein, ich werde nicht für dieses durchweg positive Feedback bezahlt - ich mache das aus freien Stücken!
Bobunhiu
28.07.2023
Zahnarztpraxis St. Cabot
Achtung, abzocke!Die Diagnosen, die da teilweise gestellt werden, sind nur pure Geldmache. Dringenden Rat von einem anderen Arzt einholen. Dazu kommen noch überzogene Honorare, die nicht von jeder Versicherung übernommen werden. Achtung! hier im Vorfeld erkundigen.Aber irgendwie muss ja der Fuhrpark finanziert werden.Absolut enttäuschend!!! Nie wieder!
Lina Kl
26.07.2023
Zahnarztpraxis St. Cabot
Personal ist freundlich, Praxis sehr sauber.Aber: Preise sind einfach unverschämt hoch!Nach Rücksprache mit anderen Zahnärzten und Zweitmeinungen sind die aufgelisteten Leistungen einfach nur ein Trick um mehr abzurechnen (erschwerte Isolation, erhöhter Aufwand, schwierige Platzverhältnisse, etc.).Außerdem wird zu einem sehr hohen Satz abgerechnet, der sogar die Höchstgrenzen der Zusatzversicherungen überschreitet, sodass man dennoch selber tief in die Tasche greifen muss.
Daniel Esser
24.07.2023
Zahnarztpraxis St. Cabot
Wir sind sehr zufrieden. Es wird einem alles genau erklärt, so dass keine versteckten Kosten auf einen zukommen. Termine werden nochmal am Tag vorher bestätigt. Bisher waren alle Behandlungen erfolgreich und ohne Schmerzen. Auch bei Notfällen hat man keine allzu lange Wartezeit. Personal und Zahnärzte mega nett.
S. Cabot
22.07.2023
Zahnarztpraxis St. Cabot
An den/die Bewerter/in Namens B.W.Es wäre zielführender und respektvoller, wenn Sie Ihr Anliegen, sollte es denn den Tatsachen entsprechen, persönlich in meiner Praxis vortragen, als auf dieser Plattform derartige Äußerungen zu veröffentlichen.Lieber Herr Ehel Kos, ich möchte Ihnen mitteilen, dass man zwei Patientenfälle niemals miteinander vergleichen kann. Die Gebührenordnung nach der alle Zahnärzte (m/w/d) in Deutschland abrechnen ist zwar extrem veraltet (über 30 Jahre alt!), aber bindend. Dort wird klar aufgelistet, wie sich Leistungen zusammensetzen. Bsp. (Achtung: diese Beispiele nehmen KEINEN Bezug zu irgendwelchen realen Behandlungen!) wird bei Zahnentfernungen nach ein- und mehrwurzeligen Zähnen unterschieden, ebenso nach tiefen Frakturen (=Zahnbruch) und operativen Entfernungen (bedeutet: insgesamt vier Abrechnungspositionen obwohl es sich nur um die Entfernung eines Zahnes handelt!). Gleiches gilt bei Zahnfüllungen. Hier gibt es Unterschiede beim Material („Kassenfüllungen“ der gesetzl. Versicherung = Amalgam!; zahnfarbene, adhäsiv geklebte Füllungen = Mehrkosten) und bei der Größe einer Füllungen (ein- bis mehrflächige Füllungen; dies sind insgesamt vier unterschiedliche Abrechnungspositionen, obwohl es sich nur um eine Füllung handelt!).Uns Zahnärzten (m/w/d) ist es vom Gesetzgeber streng untersagt, pauschale Rechnungen auszustellen.Liebe Frau Lina Kl , sie schrieben „die aufgelisteten Leistungen seien einfach nur ein Trick um mehr abzurechnen…“, als Untermauerung listen sie auf: „erschwerte Isolation, erhöhter Aufwand, etc.“. Dies sind aber keine Leistungen, sondern Begründungen die, ebenfalls vom Gesetzgeber streng gefordert, jeder Zahnarzt (m/w/d) in Deutschland aufführen muss! Ebenso, wie oben bereits ausführlich geschildert, darf ich keine pauschalisierten Rechnungen ausstellen. Dies kann z. B. eine starke Blutung sein, erschwerte Sichtverhältnisse, weil z. B. Patientin/Patient den Mund nicht lange aufhalten kann oder ein sehr ausgeprägter Würgereiz. Kurz gesagt, eben genau das, was sich in der Therapiesitzung ereignet hat. Wenn auf einer zahnärztlichen Rechnung eine Leistung mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad (Steigerungsfaktor über 2,3) steht, finden Sie, weil wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, immer auch eine oder mehrere Begründungen. In vielen Fällen kommt es vor, dass man die „magische Grenze“ des 3,5-fachen Satzes verlässt, dann kann es passieren, wenn Sie einen entsprechend Tarif bei Ihrer Zusatzversicherung oder der privaten Versicherung gebucht haben, dass diese die Differenz zwischen 3,5 und dem abgerechneten Faktor nicht erstattet. Dies hat aber nichts damit zu tun, dass wir Zahnärzte (m/w/d) etwas falsch machen oder unsere Patienten „übers Ohr hauen wollen“, dies ist schlicht und einfach die Politik aller Versicherungen, die dem Ziel dient, möglichst wenig erstatten zu müssen!Liebe Frau Lina Kl, Sie sehen, statt sich bei irgendwelchen angeblichen Kollegen (die von Gesetzeswegen zur gleichen Art der Abrechnung verpflichtet sind!) zu erkundigen, hätten Sie einfach das persönliche Gespräch mit mir suchen und ich hätte Ihnen all dies genau erklären können. Schade!Sehr geehrte/er Bobunhui, zu Ihrer Rezession muss ich ganz klar konstatieren, dass sie absolut unsachlich und respektlos ist!Eine Diagnose ist eine medizinische Feststellung (für die jeder Patient in der Regel selbst verantwortlich ist - nicht die Ärztin oder der Arzt!) und hat mit „Geldmache“ nichts zu tun! Dies ist ein dermaßen unsachlicher und überflüssiger Kommentar, der nichts mit sachlicher Konversation zu tun hat!Trotzdem möchte ich Ihnen an dieser Stelle klarstellen, dass Ihnen meine Tür jederzeit offen steht um mir Ihre Anmerkungen persönlich vorzutragen. Dies hier anonym bei Google zu veröffentlichen, ist doch nur ein fader Versuch mich und meine Praxis schlecht zu machen!Danke, dass Sie meine umfangreiche Stellungnahme bis zum Ende gelesen haben und entschuldigen Sie den langen Text. Sie merken vielleicht, diese Thema liegt mir sehr am Herzen!Es grüßt Sie herzlich,Stephanie Cabot

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