Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer Lappersdorfer Str. 9, 93059 Regensburg

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Eigenschaften

  • WC




Empfohlene Bewertungen

Wiltrud Grabler-Nowaschewski
04.10.2023
Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer
Betrifft: Wohnungseigentumsrecht.Unsere WEG wurde und wird durch Frau A. Schwarz, a.) durch Ihre freundlich unaufgeregte Art und b.) durch Ihre sachliche Vorgehensweise sehr professionell betreut. Bei allen Fragen in diesem Fachbereich stand und steht Sie uns reaktionsschnell zur Seite!. Wir können diese Kanzlei, aber speziell unsere Anwältin sehr empfehlen!
Xer Xes
30.09.2023
Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer
Musste leider bisher in drei verschiedenen Fällen (Mietrecht, Hausverwaltung, Unterlassungsklage) anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ich wurde dabei in allen drei Fällen der Sachlage entsprechend fachkompetent und effektiv beraten, die Erfolgsaussichten wurden jeweils zutreffend durch RA Hoyer eingeschätzt und die Betreuung / Beantwortung von Fragen wurde - auch durch die netten Damen im Sekretariat - zeitnah gewährleistet.Falls ich muss, werde ich gerne wieder auf diese Kanzlei zugehen. Kann ich uneingeschränkt empfehlen.
Fruchtchen 10
07.09.2023
Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer
Ehrlich, unkompliziert und kompetent!! Freundliche Angestellte, sind sehr schnell in der Bearbeitung und Beratung.
julia Wunschel
09.08.2023
Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer
Ich kann die Anwaltskanzlei mit besten Gewissen weiterempfehlen. (Und habe die bereits getan)Herr Janack übernahm mein Fall da ich mir meiner Rechtslage unsicher war und mich rechtlich absichern wollte was muss und soll ich und was nicht.Durch seinen professionellen Blick fand er ein paar Punkte die mir als laie nicht bewusst waren. Und er mich diesbezüglich wirklich vortrefflichst beriet.Herr Janack ist ein sehr sympathischer Mensch und nahm mir in allen Telefonaten meine Sorgen. Sobald ich wieder rechtlichen beistand oder sei es nur ein Rat sei brauche würde ich mich sofort wieder an die Kanzlei wenden.
Michael Frenzel
31.07.2023
Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer
Ich hatte mit der Reiseplattform OPODO ein über 3,5 monatiges Dauerproblem mit Flugbuchungen nach und von Schottland.Dank des völlig unkomplizierten und total engagierten Einsatzes der RA Hoyer konnte dieses Problem innerhalb kürzester Zeit gelöst werden. Bei einem Streitwert von € 946 hätte ich einen so konsequenten Einsatz eigentlich nicht erwartet. Kann man nur weiter empfehlen !
Dominik Dirnberger
27.07.2023
Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer
Ich hatte schon einige Fälle bei Herrn Hoyer. Jedesmal das Resümee: fachkompetent, effektiv und vertrauensvoll. Und: extrem gut vernetzt: Die Grundvoraussetzung für jeden guten Rechtsanwalt.Ich wohne zwar wieder in München. Ich wende mich aber immer erst an ihn.
Daniel David
25.07.2023
Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer
Auch wenn nicht jede Schlacht" gut ausging
Uwe Schramm
22.07.2023
Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer
Betrifft:Reisepreisminderung durch BaustellenNach Rückkehr vom Urlaub erhielten wir sofort einen Termin bei Herrn Hoyer. Nach Darstellung der Situation und Sichtung aller Beweisen, schrieb Herr Hoyer den Reiseveranstalter an um den Reisepreis zu mindern. Dieses hatte sofort Erfolg und wir bekamen 25% des Reisepreises züruck erstattet. Ich kann die Rechtsanwaltskanzlei nur weiter empfehlen. Freundlich, schnell, kompetent, sehr enger Kundenkontakt und guter Erfolg. Vielen Dank
Robert S.
21.07.2023
Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer
Nachdem wir in unserer juristischen Notlage und nach mehreren Anläufen keinen vertrauensvollen RA gefunden hatten (Absage z.B. wegen der Befangenheit gegenüber der betroffenen Kommune, keine freien Ressourcen, ……) sind wir auf Empfehlung eines befreundeten Paares bei der Kanzlei Hoyer bzw. bei Herrn RA Wolfgang Janack gelandet, welcher innerhalb der Kanzlei u.a. auf das Thema Verwaltungsrecht bzw. Kommunalrecht spezialisiert ist.Über diese Empfehlung und den Ausgang unseres Rechtsstreites, sind wir sehr dankbar und glücklich!Zum Sachverhalt:Im Zuge eines meinem Grundstück angrenzenden Feldes und eines darauf entsprechend neu ausgewiesenen Baugebietes, hatte die Stadt K. von uns anteilige Erschließungskosten in fünfstelliger Höhe gefordert.Dabei wurde das Grundstück, für welches nun Erschließungskosten fällig wären, 1949 von meinem Großvater bebaut und mittlerweile von mir in der dritten Generation bewohnt. Für mein Dafürhalten sollte das Grundstück vor rd. 30 Jahren, mit dem Anschluss an den Kanal, eine Straße mit Teerbelag und Entwässerung, einer Straßenbeleuchtung und einem Bürgersteig auch voll erschlossen sein, was die Stadt K. allerdings anders sah.Ein für außenstehende nicht einfach zu verstehender Sachverhalt, den sich RA Wolfgang Janack im Detail hat aneignen müssen, um einen entsprechenden Widerruf zum ergangenen Bescheid formulieren zu können.Nach erster Ablehnung des Einspruches der Stadt K., haben wir es in einem zweiten Anlauf in einem Widerspruchsverfahren bei dem Landratsamt K. darauf ankommen lassen.Eine nicht ungefährliche Sache, hätte eine etwaige Ablehnung des Widerspruches, erneut zusätzliche und erhebliche Kosten mit sich bringen können!Doch dank der herausragenden Recherche und Argumentation von RA Wolfgang Janack, hat das Landratsamt nach umfangreicher Prüfung erklärt, dass der Widerspruch zulässig und begründet sei und der Stadt K. empfohlen, den Erschließungsbeitragsbescheid zurückzunehmen und zu erstatten!Ein toller Erfolg, aber auch ohne den positiven Ausgang der Angelegenheit, fühlte ich mich zu jedem Zeitpunkt von RA Wolfgang Janack außerordentlich gut beraten und vertreten.

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