Hessisches Landessozialgericht Steubenpl. 14, 64293 Darmstadt

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Empfohlene Bewertungen

Udo Gölz
11.10.2023
Hessisches Landessozialgericht
Zusammen mit der ng. der rw. Z. auf die E kommt das schreiben einem gewerbeverbot gleich. Verantwortlich überwiegend die hessische cdu
Martina Trautenberg
08.10.2023
Hessisches Landessozialgericht
Ich frage mich, wozu eigentlich Gerichte da sind, wenn dort subjektive Annahmen, gepaart mit Parteilichkeit, als Tatsachen dargestellt werden. Juristische Kompetenz und Unabhängigkeit waren im folgenden Fall offensichtlich nicht die Basis eines Urteils.Ich war gestalkt worden, was schließlich in einer Brandstiftung an meiner Wohnung geendet hatte. Deswegen versuchte ich, Opferentschädigung durchzusetzen.Nachdem man sich nach mehreren Schikanen an meiner Wohnung nachts an meiner Tür zu schaffen gemacht hatte, wollte ich dort nicht mehr übernachten. Ich hatte berechtigterweise damals befürchtetdass irgendwann jemand nachts bewaffnet neben meinem Bett stehen könnte. Körperliche Bedrohung ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung.Die Richter behaupten jedoch einfach, dass keine Gefahr für mich bestanden hätte. Denn wenn die von mir verdächtigte Person mir NACHGESTELLT hätte, wäre sie über meine Abwesenheit von der Wohnung während der nächtlichen Brandstiftung informiert gewesen. Es ist eine Hypothese, dass der Täter von meiner nächtlichen Abwesenheit Kenntnis gehabt haben soll. Ebenso, dass keine Gefahr für mich bestanden hätte. Hätten die Richter dafür garantiert, dass mir nichts zustößt, wenn ich weiterhin dort übernachtet hätte? Die Brandstiftung war sogar für die Nachbarn gefährlich gewesen. Warum hätte man ausgerechnet auf mich Rücksicht genommen, wenn ich dort weiterhin übernachtet hätte? Die Richter haben sich hier als Experten für Gefährdungssituationen aufgespielt. Als könnte ein Jurist das besser beurteilen als ich als Opfer.Der Tatbestand des Stalkings hätte ebenfalls zu einen Anspruch auf Entschädigung berechtigt. Aber auch diesen Umstand wollte man nicht anerkennen. Es sei nicht bewiesen, dass sämtliche Taten von derselben Person ausgeführt worden waren. Es ist auch nicht bewiesen, dass die Taten von unterschiedlichen Personen begangen wurden. Wieder wird eine (völlig abwegige) Hypothese wie eine Tatsache gehandhabt.Zudem hatten die Richter zuvor das Wort NACHGESTELLT" verwendet
R. Weber
28.07.2023
Hessisches Landessozialgericht
Gutes Sozialgericht,auch wenn nicht immer alles Nachvoziehbar..In den meisten Fällen zu gunsten der Kläger...
Betül Atil
23.07.2023
Hessisches Landessozialgericht
Sehr unfreundliche Kontaktstelle!
Frederik Zielke
21.07.2023
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Top 1A essen da einfach klasse das Schnitzel

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