Notar Hartmut Pfeifer Tholeyer Str. 3, 66606 St. Wendel

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Eigenschaften

  • Rollstuhlgerechter Eingang
  • Rollstuhlgerechter Parkplatz




Empfohlene Bewertungen

Danny Chrustalew
01.10.2023
Notar Hartmut Pfeifer
Bisher zwei Male Kunde hier gewesen, jederzeit schnelle, kompetente und unkomplizierte Abwicklung gehabt. Gerne wieder.
Manfred Mertz
20.09.2023
Notar Hartmut Pfeifer
Freundlich und kompetent.
Heike Fischer
16.09.2023
Notar Hartmut Pfeifer
Wir haben bei Herrn Pfeifer und seinem Team zwei Häuser beurkundet innerhalb von vier Wochen.(tatsächlich haben wir innerhalb von 2 Jahren 3 Notare kennengelernt)Bereits bei Voranmeldung der Kaufverträge gab es einen Vordruck, der es einem leicht gemacht hat. Nach dem Zusenden kamen innerhalb weniger Stunden die Kaufvertragsentwürfe.Es lief von Anfang bis Ende alles reibungslos und vor allem zügig!Vor Ort waren alle ausnahmslos freundlich, kompetent und man fühlte sich in guten Händen auf beiden Seiten (Käufer und Verkäufer).Eine 100 prozentige Zufriedenheit und Empfehlung kann man hier guten Gewissens aussprechen!
margit linn
03.09.2023
Notar Hartmut Pfeifer
Nette Angestellte freundlich und professionell
Gitta Utzig
08.08.2023
Notar Hartmut Pfeifer
Durch die Notarkanzlei Pfeifer ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Zu keiner Zeit fühlte ich mich dort gut beraten. Der dort angefertigte Scheidungsfolgenvertrag ist kritikwürdig. Ich kann daher anderen Frauen diese Praxis nicht empfehlen.Ohne mein Beisein wurde der fertige Mediator-Entwurf vom Notar und meinem damaligen Mann abgeändert. Und obwohl der Notar schriftlich zusicherte, dass es keinerlei Änderungen in dem Vertragsentwurf mehr geben würde, erwirkte mein Ex-Mann am Unterzeichnungstermin noch etliche Änderungen. Der Notar, Herr Pfeifer, war gar nicht anwesend, sondern allein eine junge Notarvertreterin, Frau Dr. Hans. Sie schrieb die von meinem Ex-Mann erwünschten Änderungen und Ergänzungen in den Vertrag hinein, ohne jegliche Abstimmung mit mir. Sie druckte die geänderten Seiten neu aus und übergab sie nur an ihn. Ich hingegen erhielt gar kein Exemplar; ich konnte die Änderungen weder in der Sitzung noch zuhause einmal nachlesen.Frau Dr. Hans legte eigenmächtig fest, dass ich (im Folgejahr nach Trennung und meinem Umzug) noch die hälftige Steuerlast der GbR zu tragen hätte. Meine Bedenken und meinen Widerspruch wies sie wiederholt ab. Sie bestand darauf, dass 50% richtig seien und akzeptierte die unwahre Aussage von dem Ex-Mann während der Sitzung, dass ohnehin keinerlei Steuern für das letzte Jahr der GbR mehr zu erwarten seien. Sie hat die korrekte Steuerverteilung nach Gewinnanteilen in der GbR, wie sie in allen Vorjahren zur Anwendung kam, nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Sie hat sich auch nicht nach der gemeinsamen Steuervorauszahlung erkundigt, die der Ex-Mann hinter meinem Rücken zu 100% bereits allein seinem eigenen Steuerkonto hatte zukommen lassen. Auch die unterschiedlichen Wohnorte ignorierte sie. Sie billigte darüber hinaus die fortlaufenden Beleidigungen während des Termins vom Ex-Mann gegen meine Person. Es wurde mir gar nicht angekündigt, welche Vertragsinhalte in den Vertrag kurzfristig noch aufgenommen werden würden. Ich war völlig überrascht und perplex von diesem Stil der Notarvertreterin. Ich fühlte mich in dieser Sitzung völlig überfahren. Eine Beratung zum „Erb- und Pflichtteilsrecht“ erfolgte zu keiner Zeit. Daher wurde ich schließlich bei der Rechnungsstellung des Herrn Pfeifer noch davon überrascht, dass für das Haus, das mein Ex-Mann einmal geerbt hatte, mir eine erhebliche Gebühr berechnet wurde, obwohl es bei der Trennung nie zur Disposition stand und auch in diesem Vertrag nicht erwähnt wurde.Ich habe bei Herrn Notar Pfeifer um Erklärung für die Rechnung nachgefragt, aber obwohl er zu diesem Zeitpunkt schon wusste, dass der notarielle Vertrag mich finanziell schädigen wird, insistierte er darauf, dass ich die äußerst hohe Gebühr zum Scheidungsfolgenvertag für ein mir nicht gehörendes Haus an ihn zu zahlen hätte.Danach hatte ich erheblichen Aufwand durch notwendige Gespräche mit der Steuerberaterin, den involvierten Finanzämtern und einer folgenden notariellen Rechtsberatung zu diesem Vertrag. Der andere, beratende Notar in Hessen erklärte mir, dass ich „wegen der Entnahmen Ihres Ehemannes vom Gemeinschaftskonto nach Trennung“ einen „Ausgleichsanspruch“ gehabt hätte, mir jedoch nun durch kritikwürdige Verzichtsbestimmungen in dem notariellen Vertrag die Rückforderung der von ihm umgebuchten Gelder nicht mehr möglich sei. D.h., dass ich aufgrund des notariellen Vertrages der Kanzlei Pfeifer nicht nur Steuern auf die Einkünfte meines Ex-Mannes zahlen, sondern hierfür meinen Zugewinnausgleich verwenden musste, weil durch den Vertrag des Herrn Pfeifer die Umbuchungen meines Geldes auf das fremde Konto sowie die mich schädigende Steuervorauszahlung leider geschützt sind. Das ist einfach nur schlimm.Ganz klare Warnung: Ich kann Kundinnen in Scheidungsfragen diese Kanzlei nicht weiterempfehlen.

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