Honorarkonsulat
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Honorarkonsulat | Ein Honorarkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul. Der Honorarkonsul ist Ehrenbeamter. Voraussetzung für seine Ernennung zum Honorarkonsul ist heute, dass der Bewerber nach seiner Persönlichkeit, seiner beruflichen Erfahrung, seiner Stellung im Empfangsstaat, seiner Vertrautheit mit den Verhältnissen in dem für ihn vorgesehenen Zuständigkeitsbereich (Konsularsprengel) und seinen Sprachkenntnissen für das Amt geeignet erscheint. Der Honorarkonsul ist jedoch zumeist ein Bürger des Empfangsstaates, also des Staates, in dem er die Interessen des Entsendestaates vertritt. Die Arbeit des Honorarkonsuls wird nicht vergütet.
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Uferstraße 19, 04105 Leipzig
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