Anwaltskanzlei Steffgen Viktoriastraße 3b, 86150 Augsburg

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Eigenschaften

  • Rollstuhlgerechter Eingang
  • Rollstuhlgerechter Fahrstuhl
  • Service/Leistungen vor Ort
  • Termin erforderlich
  • Rollstuhlgerechtes WC
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Empfohlene Bewertungen

Vio Kol
10.09.2023
Anwaltskanzlei Steffgen
Wir sind mit mit dem Ergebnis des Verfahrens beim RA Steffgen zufrieden!!! Sehr kompetent, immer nett und hilfsbereit...Herr RA Steffgen hat zu unserer vollen Zufriedenheit den Fall erledigt. NUR ZU EMPFEHLEN!!!
Christoph B.
10.09.2023
Anwaltskanzlei Steffgen
Ich war mit der Beratung sehr unzufrieden. Ich wollte schon frühzeitig wieder kündigen, weil ich mich von hinten bis vorne schlecht und imkompetent beraten gefühlt habe.1) Obwohl der RA und ich in Augsburg wohnen, war es nicht möglich, einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.2) Die Standard-Formulare waren für meine Rechtssache nicht hilfreich, aber dennoch wurde darauf bestanden, dass ich den Quatsch ausfülle.3) Die ganze Abwicklung läuft postalisch - im 21. Jahrhundert! Anstatt dass der Informationsaustausch schnell und einfach per E-Mail stattfindet, muss ich tatsächlich Geld für Porto ausgeben, wo der RA doch nur 3 km weg wohnt.4) In E-Mails werd ich mit falschem Namen angeschrieben, was von geringer Professionalität zeugt.5) Während des Gesprächs lies mich der RA nicht zu Wort kommen und redet viel um den heißen Brei herum, was ich als ineffizient betrachte.6) Mehrmals wurde ich darauf hingewiesen, ich solle einen Beratungsschein in Anspruch nehmen, obwohl ich ihm sagte, ich gehöre nicht zum berechtigten Personenkreis.7) Beim ersten Beratungsgespräch hatte ich erwartet, dass ich wenigstens mal eine Zahl genannt bekäme, mit welchem Schadensersatz ich rechnen kann, bekam aber keine. Eine Expertise im Fach ist etwas anderes.
Bernd Erhard
04.09.2023
Anwaltskanzlei Steffgen
Herr Steffen und sein Team haben einen hervorragenden Job gemacht. Ist auch sehr gut erreichbar oder es kam ein schneller Rückruf. War sehr zufrieden mit der Gesamtleistung. Kann ich nur weiterempfehlen. Gerne wieder bei einem erneuten Problem.
Jan Moll
28.08.2023
Anwaltskanzlei Steffgen
Herr Steffgen und sein Team haben mir jede Frage im Bereich Verkehrswesen sowie Dienstwesen jederzeit schnell, fachlich und ohne großes Hin und her Geschreibe beantworten können.Ich bin Herrn Steffgen für sein Engagement und seine Fachliche Kompetenz sehr dankbar!Er Berät, Erläutert und kümmerte sich ebenfalls um die Abwicklung mit der RS-Versicherung.Das Positive Ergebnis des Verfahrens und damit der wiedererhalt meines Führerscheines bewies, wie gut dieser Anwalt arbeitet.Ich kann Herr Steffgen mit voller Überzeugung weiterempfehlen, man ist bei Ihm in den besten Händen.Vielen Dank für ihre Geleistete Arbeit und die unglaublich gute Zusammenarbeit.
Margit S.
22.08.2023
Anwaltskanzlei Steffgen
Ich habe mit H. Steffgen und seinem Team" sehr gute Erfahrung gemacht.Ich fühlte mich gut beraten und vertreten. Und ich hatte ich das Gefühl
Susanne
07.08.2023
Anwaltskanzlei Steffgen
Herr Steffgen hat mich in mehreren Angelegenheiten sehr kompetent vertreten. Er geht persönlich auf die Anliegen ein. Herzlichen Dank an ihn und sein gesamtes Team. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiter empfehlen !
Klaus Möritz
27.07.2023
Anwaltskanzlei Steffgen
Ich bin mit der Beratung und Arbeit von Hr. RA Steffgen äußerst zufrieden. Er hat mich stets absolut korrekt, professionell und umfangreich beraten. Auch hat er meine Wünsche und Anliegen stets aufgenommen und umgesetzt. Alles in Allem: ich habe mit perfekt Unterstützt gefühlt und danke für die sehr angenehme und gute Hilfe. Sollte ich einmal wieder rechtliche Unterstützung in Ihrem Fachbereich benötigen, werde ich mich jederzeit gerne wieder an Sie wenden.
Daniel Ruf
26.07.2023
Anwaltskanzlei Steffgen
Herr Steffgen hat bei meinem Fall leider eine sehr schwache Leistung erbracht und sich sehr unkooperativ gezeigt.Es wurden Abrechnungen gegenüber der gegnerischen Versicherung fehlerhaft erstellt, die Rechtsberatung war aus meiner Sicht sehr lückenhaft und die notwendigen Nachfragen – die ich auf ein notwendiges Minimum beschränkt hatte - hat Herr Steffgen zum Anlass genommen den Gebührensatz mehrmals zu erhöhen.Die aus meiner Sicht sehr schlüssige Argumentation, dass die Nachfragen hauptsächlich den Versäumnissen der Kanzlei geschuldet waren, hat Herr Steffgen zum Teil einfach ignoriert und regelmäßig darauf verwiesen, dass ja keine Rechtsschutzversicherung besteht.Eine ordentliche Rechnung für die zusätzlich – aus meiner Sicht völlig unberechtigt – abgerechneten Gebühren wollte er am Ende ebenfalls nicht erstellen – selbst auf den Hinweis hin, dass das für eine steuerliche Geltendmachung (als Werbungskosten wegen Wegeunfall) notwendig ist.Eine erneute Beauftragung der Kanzlei von Herrn Steffgen kommt für mich jedenfalls nicht in Betracht.PS: auf die Abgabe dieser Bewertung hat Herr Steffgen hier bei Google innerhalb von 10min. reagiert. Auf meine Emails hat er - nachdem seine Gebühren eingezogen waren - niemals freiwillig, nur nach telefonischer Nachfrage im Sekretariat reagiert
Felix Berlin
26.07.2023
Anwaltskanzlei Steffgen
Herr Steffgen hat vor dem Oberverwaltungsgericht Stuttgart erreicht, dass Versammlungsverbote auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft werden müssen, auch schon bei Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht. Die Gerichte dürfen nicht mehr einfach annehmen, das ein Versammlungsverbot schon seine Richtigkeit habe. Das ist ein großer Erfolg.

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