BARMER Korbgasse 6, 55116 Mainz

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Eigenschaften

  • Rollstuhlgerechter Eingang
  • Onlinetermine




Empfohlene Bewertungen

Michael MUNKENBAECK
21.10.2023
BARMER
Super Beratung. Immer freundlich. Gute Tips zur Gesundheitsvorsorge . Sehr zu empfehlen .
Ammar Kassar
07.09.2023
BARMER
Einfach schlecht!Die Mitarbeiterin war unhöflich obwohl wir Notsituation hatten !!!
anna Herrmann
06.09.2023
BARMER
Ich habe selten so eine Kundenbetreuung/Kundenservice erlebt. Ich habe eine Beratung wegen einem sehr sensiblen Thema gebraucht und war bei der Barmer Mainz in den besten Händen. Besonderen Dank an Herr Keml an dieser Stelle!
Muna Lauterbach
09.08.2023
BARMER
Toller Service mit guter Beratung. Schnelle Abwicklung von Anfragen bzw. Anträgen. Kann ich nur empfehlen.Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Daina Mayer für ihre Bemühungen und ihre herzliche und stets freundliche Art im Kundengespräch.
Gabriel Gessner
29.07.2023
BARMER
Der Sachbearbeiter gestern war sehr freundlich und zuvorkommend. Das habe ich nicht nur bei der Bearbeitung meines Anliegens bemerkt sonder bereits bei der Kundin vor mir.Ich fühle mich in der Entscheidung wieder zu einer Krankenkasse mit Filiale in meiner Stadt zurück zu wechseln bestätigt.
Elie Shamsie
26.07.2023
BARMER
Gute Firma gutes Team sehr nette Leute die haben viel Geduld vom Herz danke schnell Arbeit ich will immer bei den bleiben Herr Keml viel Grüße die Damen vielen dankHosam AljanoudLG
Christina Ehlscheid
26.07.2023
BARMER
Mein Kundenberater und die Kolleginnen und Kollegen der Filiale, in Mainz, geben immer Alles. Ich fühle mich dort bestens beraten und aufgehoben. Gerade der gute Draht zu meinem Kundenberater und das ich ihm bei jedem Anliegen mailen kann, und dann schnellstmöglich eine Antwort erhalte, machen es unkompliziert und einfach. Daher kann ich diese Filiale nur weiterempfehlen!
S S
23.07.2023
BARMER
Ich empfehle gegen die MDK Gutachten Widerspruch einzulegen zu Klagen, kostet nichts vorm Landessozialgericht.Der MD wird nie das Ergebnis gleich nach der Begutachtung mitteilen um die Ungerechtigkeit erst spät schriftlich mitzuteilen!Willkür ist an der Tagesordnung und erspart den Kassen Geld. Mitwirkungspflicht verletzt und schon gibt es keinen Pflegegrad und keine Zahlung, so einfach ist das!Ziel der Krankenkasse ist es allein, möglichst viele Fälle einer MDK-prüfung zu unterziehen, um nur Pflegegrad 1 zu geben auch wenn ein höherer Pflegegrad vorliegt, um nachträglich eine „günstige Ausgangslage“ für mögliche Verhandlungen über einen Vergleich zu gewinnenDieser Rechtsmissbrauch des MDK-Prüfverfahrens ist für die Gerichte oft schwer zu greifen, weil das Recht der Krankenkassen auf Überprüfung nicht vorschnell beschränkt werden darf.Umso erfreulicher ist, dass die Gerichte verstärkt versuchen, der dargestellten rechtswidrigen Praxis der Krankenkasse entgegenzutreten!Angebliche Verletzungen von Mitwirkungs- und Informationspflichten, die sich in der Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des BSG erschöpfen nicht ausreichen, eine Verletzung der Informations- und Mitwirkungspflichten des Pflegebedürftigen zu begründen.Es widerspricht dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, wenn die Krankenkasse solche Behauptungen aufstellt.Daher kann sie nach richtiger Ansicht aus diesen Prüfungen heraus unter der Behauptung der Verletzung von Mitwirkungspflichten der Pflegebedürftigen keine Nichtansprüche generierenEin Rechtsmissbrauch, dem in aller Deutlichkeit entgegengetreten werden muss.Es steht zu hoffen, dass mehr Pflegebedürftige gegen diese rechtswidrige Praxis gerichtlich vorgehen und sich nicht auf rechtlich fragwürdige Vergleich mit der Krankenkasse einlassen. Der Rechtsmissbrauch der Einleitung von massenhaften Ablehnungen ist oft nur mit der massenhaften Einleitung von gerichtlichen Verfahren einzudämmen.
Daniela Groß (Danny)
22.07.2023
BARMER
Das Team ist unglaublich freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit. Man kann die barmer nur empfehlen.

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