Verwaltungsgericht Darmstadt Julius-Reiber-Straße 37, 64293 Darmstadt

Verwaltungsgericht Darmstadt





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Verwaltungsgericht Darmstadt Julius-Reiber-Straße 37, 64293 Darmstadt




Uber das Geschaft

Verwaltungsgericht Darmstadt | Verwaltungs- gerichtsbarkeit | Informationen zum Verwaltungsgericht Darmstadt.

Eigenschaften

  • Rollstuhlgerechter Eingang
  • Rollstuhlgerechter Parkplatz




Empfohlene Bewertungen

Stefan Hoereth
04.10.2023
Verwaltungsgericht Darmstadt
Das Verwaltungsgericht in Darmstadt ist grundkorrupt und bekannt dafür, nationalsozialistische Verbrechen zu begehen. Auch ist es die Vorgehensweise zu meinem Nachteil gewesen, dass Regierungen wie z. B. die Bundesregierung sowie die Polizeien und die Amtsgerichte der Länder (Hessen und Niedersachsen) systematisch die Umsetzung von letztinstanzlichen bzw. rechtskräftigen, verwaltungsgerichtlichen Urteilen verweigert haben bzw. haben verweigern lassen.Auch haben die Beschuldigten mir systematisch meine Prozessakten geraubt bzw. gestohlen und haben die auch aus Anwaltskanzleien verschwinden lassen. Meiner Kenntnis nach war im Land Schleswig-Holstein eine entscheidende Seite aus einer dort bei einem als entsprechend kriminell bekannten FH-Professor beschlagnahmten Akte vernichtet worden.Und im Anschluss daran haben die Verwaltungsgerichte die (erneute) Herausgabe von diesen durch die Polizeien und die Amtsgerichte der Länder geraubten bzw. gestohlenen Akten endgültig verweigert.Auch versagt das Verwaltungsgericht in Darmstadt aus den von mir vorgeworfenen Motiven heraus nach der Erhebung der Gerichtsgebühren systematisch die Beweisaufnahmen und verweigert die Anwendung von geltendem Recht.Ohne einen Kriegseinsatz gegen die Bundesrepublik Deutschland wird meiner Meinung nach keine Abhilfe wie z. B. eine Herausgabe oder ein gerades Urteil möglich sein.
MA MM
25.09.2023
Verwaltungsgericht Darmstadt
Ich habe im Juli 2017 gegen die Entscheidung vom BAMF geklagt und leider nach 3 Jahren immernoch keinen Termin für die Anhörung erhalten.
N Kl
28.07.2023
Verwaltungsgericht Darmstadt
Ich habe wenig bis gar kein Vertrauen in dieses VG (insbesondere 3. Kammer): Sachverhalte werden m.E. falsch ausgelegt, zumindest meiner. Es wird am Thema vorbeigeschrieben: Grundrechtseingriffe werden verkannt. Es wird dann tatsächlich gefragt, welche Rechtsbeeinträchtigung denn vorliege: Wie wäre es, wenn Sie erstmal die Polizei fragen, welche Rechtsgrundlage oder Ermächtigungsgrundlage ihr denn überhaupt vorlag, um in meine Grundrechte einzugreifen, in dem sie einen privaten Auszug begleiten/beobachten oder eine Wohnungs- oder Schlüsselübergabe einer Privatwohnung dokumentieren (und das war sehr wohl eine Einmischung in mein Privatrecht/ca. 40 Minuten auf Kosten der Steuerzahler: wird sowas auch anderen Bürgern angeboten, die das wünschen)? Es war ganz klar das Grundrecht der Privatautonomie aus Art. 2 GG betroffen und natürlich auch eine Verletzung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 I GG und der informationellen Selbstbestimmung Art. 2 GG, da hier überhaupt keine Sachentscheidungsvoraussetzungen einer einzigen Rechtsnorm einschlägig waren! Somit lag also gar keine Rechtsgrundlage für diese Verwaltungsakte vor. Jeder Verwaltungsakt bedarf jedoch einer Rechtsgrundlage, insbesondere wenn Grundrechte der Bürger betroffen sind. Haben Sie zudem schon mal etwas von einer staatlichen Neutraltitäspflicht gehört? Wieso wird einer Partei in einer Mietrechtsangelegenheit so ein Vorteil gewährt, indem zu ihren Gunsten alles dokumentiert wird und ich nicht einmal erfahre, dass der Vorgang (mich und meine Daten betreffend) in einem Polizeivermerk gespeichert wurde, weil ich nach wenigen Minuten nicht ein mal mehr anwesend war und mir vorher auf meine Anfrage mitgeteilt wurde, dass der VA nichts mit mir zu tun habe (was ich auch sehr gut beweisen kann)! Wo gibt es denn solche intransparenten Vorgänge, dass auf so eine Art Polizeivermerke über uns gespeichert werden können, ohne, dass uns was mitgeteilt wird? Angeblich lag ein berechtigter Anfangsverdacht durchaus vor: erfolgte überhaupt eine Anhörung gem. § 28 VwfVG? Was ist, wenn die Behaptungen einer Person gar nicht stimmen? dann sei es also trotzdem rechtens diesen Sachverhalt, der auf völlig lückenhafte und falsche Informationsquellen gestützt wurde, zu speichern und dann auch noch wie echte Tatsachen dem Finanzamt weiterzuleiten? So läuft das also angeblich rechtmäßig ab, ohne, dass der Bürger nicht einmal gefragt wurde. Mal ganz abgesehen von diesen vielen Fehlern: selbst ein mündlicher Mietvertrag und Barzahlungen berechtigen ganz sicher nicht zu einem Verdacht und zu solchen Anschuldigungen!! Wenn ein mündlicher und durch Emails schriftlich bestätigter Mietvertrag und Barzahlungen doch angeblich verdachtserregend seien, dann rufen Sie doch die Legislative am besten gleich morgen an und bitten um Änderungen im BGB! So ein Schwachsinn echt! Seit wann stellen solche Dinge eine Berechtigung von Steuerhinterziehung? Ein Mietvertrag kann mündlich abgeschlossen werde (siehe BGB): daran ist gar nichts verdächtig! Auch nicht, wenn der Vertragspartner einen Migrationshintergrund hat! Zumal wurde ich durch die Beamten nicht mal angehört, gem. § 28 VwfVG, d.h. es wurde blind und einseitig den Angaben einer deutschstämmigen Person geglaubt (ich habe einen Migrationshintergrund) klar, da gerät man nicht nur meiner Ansicht nach schnell unter die Verdächtigten. Es gibt etliche Wohngemeinschaften in Deutschland und fast überall läuft es so ab.. Es wäre vielleicht auch mal angebracht, die andere Seite anzuhören, die diese unberechtigten Verdächtigungen schnell hätte widerlegen können.. Ich habe insgesamt mittlerweile wenig Vertrauen in die deutsche Polizei und Justiz. Es wird häufig mit zweierlei Maß gemessen, was dieser gesamte Fall erneut sehr gut beweist. Hier werden Bürger fast wie Kriminelle behandelt, die als angehende Juristen das BGB sehr gut kennen und sich daran gehalten haben! Ziemlich absurd und m.E. sehr rassistisch das Ganze! von A bis Z! Unschuldige Bürger mit Migrationshintergrund werden grundlos verdächtigt!!
Cris L
23.07.2023
Verwaltungsgericht Darmstadt
Mangelnder Datenschutz beim Verwaltungsgericht DarmstadtBewertung:Es ist bedauerlich, dass ich meine Erfahrung mit dem Verwaltungsgericht Darmstadt mit einer negativen Bewertung teilen muss. In Bezug auf den Datenschutz besteht in dieser Behörde ein erhebliches Problem, das nicht ignoriert werden sollte.Während meines Verwaltungsstreitverfahrens wurde der Datenschutz in dieser Einrichtung deutlich missachtet. Die Grundsätze der Verarbeitung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden wissentlich nicht geprüft. Trotz Hinweisen auf fehlerhafte und nicht aktualisierte Daten wurden diese professionell ignoriert. Es wurde behauptet, dass die zu verarbeitenden Daten nicht im Sinne der DSGVO überprüft werden können. Es werden keine Verfahren ausgesetzt, um die Frage der DSGVO angemessen zu klären.Es ist äußerst besorgniserregend, dass Richterinnen und Richter billigend in Kauf nehmen, falsche Entscheidungen aufgrund fehlerhafter Verwaltungsakten zu treffen. Das Gericht scheint seine Pflichten gegenüber der DSGVO nicht wahrzunehmen. Es liegt kein Verarbeitungsverzeichnis vor, und die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung wird nicht überprüft. Dies führt zu fehlerhaften Entscheidungen, die auf falschen Rechtsgrundlagen und fehlerhaften Interpretationen der Anwendung verschiedener Paragraphen beruhen.Es ist enttäuschend, dass eine Behörde, die für die Rechtsprechung zuständig ist, solch schwerwiegende Mängel in Bezug auf den Datenschutz aufweist. Der Schutz personenbezogener Daten sollte oberste Priorität haben, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtssysteme zu wahren. Es ist dringend erforderlich, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt seine Datenschutzpraktiken überdenkt und angemessene Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.Ich hoffe, dass diese Bewertung als konstruktive Kritik aufgefasst wird und das Verwaltungsgericht Darmstadt Schritte unternimmt, um die Datenschutzstandards zu verbessern und das Vertrauen der Öffentlichkeit wiederherzustellen.

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