Umweltschutz und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln

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Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Stadt Köln | Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Telefon: 0221 / 221-26664. Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Dienstag, 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 16 Uhr und nach Terminvereinbarung

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Eigenschaften

  • Rollstuhlgerechter Eingang
  • Rollstuhlgerechter Parkplatz




Empfohlene Bewertungen

Jennifer S d Jal
04.10.2023
Umweltschutz und Verbraucherschutzamt
Bußgelder kassieren und absichtlich Verbotszonen nicht ausreichend kennzeichnen. Das scheint in Köln ein lukratives Geschäft zu sein.
halim akdeniz
24.09.2023
Umweltschutz und Verbraucherschutzamt
Habe direkt die richtigen Informationen bekommen
Francois Crepin
06.09.2023
Umweltschutz und Verbraucherschutzamt
Unmöglich telefonisch die zu erreichen
Andre Z.
22.08.2023
Umweltschutz und Verbraucherschutzamt
Wie kann es sein, dass wenn RTL bei Essensproben krankheitserregende Bakterien in Restaurants aufweist, das Amt die Rückmeldung gibt, dass keine Kontrollen geplant sind?!Das Amt wird in Kenntnis gesetzt dass man durch den Verzehr in gemeldeten Restaurants erkranken könnte, und man unternimmt nichts.Ich finde das skandalös.Wissentlich weiterhin unhygienische Restaurants nicht zu kontrollieren.Unglaublich.
Ebbert Peter
06.08.2023
Umweltschutz und Verbraucherschutzamt
Leider keinen versprochenen Rückruf erhalten. Das Problem mit dem Fahren im LandschaftSchutzgebiet bleibt. Es nervt das die Behörde nicht hilft.
Josef Ternes
25.07.2023
Umweltschutz und Verbraucherschutzamt
Ich finde, dass dieses Amt, wie viele Ämter, sich selbst nur sehr kleine Zuständigkeiten gibt, die nicht sehr großzügig bearbeitet werden können und auch nicht schnell, weil der Rahmen von ihnen grundsätzlich Interessenkonflikte auszuhandeln scheut.Zum Beispiel erhielt ich bei meiner Auskunftsnachfrage in einer Tierschutzangelegenheit so vage Auskünfte, dass ich wohl besser einen Wahrsager fragen würde , wie es mit dem Tierschutz , der immerhin im Artikel 20a des deutschen Grundgesetzes als Staatsziel in Erwägung gezogen wird, weitergehen kann.Nur so ganz allgemeine Fragen können vom UuVs beantwortet werden, wie zum Beispiel, ob ein totaler Hecken- und Baumschnittstopp zwischen März und Oktober liegen sollte. Da sagte der eineja" und der Andere meinte: Sobald die Jungvögel die Nester verlassen
Ursula
25.07.2023
Umweltschutz und Verbraucherschutzamt
Mein Anruf wurde zum Bürgeramt durchgestellt.Das ist nicht das, was ich wollte.Mir wurde stattdessen empfohlen, mein Anliegen:Das sind die vielen Tauben, die während des Corona - Lockdowns Futterstellen von der Stadt hatten und jetzt kein Futter mehr bekommen und deshalb hier in Scharen hungrig herumlaufen, eine Lösung zu finden.Stattdessen soll ich Fotos und Text an die E-Mail Adresse des Ordnungsamts schicken.Also kein Gespräch mit dem Umweltamt?!

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