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A T
19.10.2023
Rechtsanwälte Dr. Strack, Neher & Dröll-Langlitz
Im November 2019 hatte ich einen Beratungstermin für Mietrecht.Ausgangslage: Ich (Vermieter) möchte eine Immobilie im Familienbesitz erwerben und denMieter (leider) über eine Eigenbedarfskündigung informieren.Das Ziel des Beratungstermins war es meine offenen Fragen zu klären und die geschriebene (aber noch nicht versendete) Eigenbedarfskündigung überprüfen zu lassen.Die Beratung verlief leider sehr schlecht. Die Anwältin hat mir bereits nach wenigen Sätzen empfohlen den aktuellen Eigentümer (Familie) die Eigenbedarfskündigung durchführen zu lassen.Dazu muss man wissen, dass die Immobilie weniger als 2 Jahre vermietet war und der Vermieter die voraussichtliche Entwicklung der Mietsache bis zu 3 Jahre vorherzusehen hat was eine Eigenbedarfskündigung in dieser Konstellation erschweren würde (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 233/12). Dieses BGH Urteil war mir zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, da ich mich gerne präventiv und umfassend vorab informiere und bereits durch andere Immobilien ein wenig Erfahrung mitbringe. Ich habe der Anwältin nach ihrem Ratschlag widersprochen und Sie auf das BGH Urteil (ohne Aktzenzeichennummer und Datum des Urteils) aufmerksam gemacht. Anschließend sah Sie zustimmend von dieser Idee ab. Leider lief das Gespräch in dieser Form weiter. Meine Erwartungshaltung bei einer Beratung ist, dass man zuhört und fragen stellt und dann mit gesicherten Informationen einen Ratschlag gibt. Es gab weitere negative Ausreißer, die jedoch das wesentliche (Beratung ohne Informationen einzuholen) verwässern würden.Ein Punkt der mir dennoch wichtig ist. Am Ende (ca. 20-25 Minuten) des Gesprächs wollte ich zahlen. Die Kosten beliefen sich auf 150 Euro, leider war keine EC Karten Zahlung möglich. Ich wollte zur Bank (als Sparkassen Kunde zur Frankfurter Sparkasse in 30 Gehsekunden zu erreichen, im Gebäude direkt darunter die Volksbank). Als ich ihr das vorgeschlagen habe hat Sie sich meinen Namen (von der Eigenbedarfskündigung) inkl. Adresse aufgeschrieben. Ich wollte ihr den Namen buchstabieren, jedoch bestand Sie darauf den Namen vom Absender abzuschreiben (diesen hatte Sie sich extra nochmal rübergezogen ohne zu fragen, was ich als sehr unhöfflich empfand). Laut ihrer Aussage wollte Sie dies nur für ihre Unterlagen/Notizen tun, da sie das immer macht. Mir gab es das Gefühl von fehlendem Vertrauen, gleichzeitig hätte ich mir aber dieses Engagement und Korrektheit bei der vorherigen Beratung gewünscht.Ich empfehle jeden sich ein Beratungsprotokoll anfertigen zu lassen und gegenzeichnen zu lassen. Ein Fehler wie der oben aufgeführte kann enorm teuer und langwierig werden und ohne Beratungsprotokoll erinnert sich der betroffene möglicherweise nicht mehr an die vorher schlechten Ratschläge.Ich möchte final trotzdem ein Wort an die freundlichen Mitarbeiterinnen richten. Sowohl telefonisch als auch vor Ort waren diese sehr freundlich. Diesen 1 Stern den ich vergeben muss widme ich ihnen
CarmenSchuler de Pferd&Mensch
16.09.2023
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Sehr kompetentTolle Beratungcarmenschuler.de
Marcel Pohl
01.09.2023
Rechtsanwälte Dr. Strack, Neher & Dröll-Langlitz
Bereits zum zweiten Mal sind wir von Frau Dr. Stracks akkurater und gleichzeitig zeitnaher Gestaltung von Grundstückskaufverträgen sehr positiv überrascht und können das Notariat in jedem Fall weiterempfehlen.
Enrico Sommer
22.08.2023
Rechtsanwälte Dr. Strack, Neher & Dröll-Langlitz
Frau Dr. Strack ist eine hervorragende Anwältin.Bei mir ging es um eine Mietsache, Frau Dr. Strack hat mich sehr gut beraten und unterstützt und mir aus einer schwierigen Situation geholfen.Ich bin ihr sehr dankbar für ihren Einsatz.Die Kommunikation ist absolut vorbildlich man wird nicht von oben herab behandelt.Absolut empfehlenswert.
Pavkov Simon
19.08.2023
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Kompetent und zuverlässig!

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