Kanzlei Reuter und Wiegand Friedrichstraße 20, 45468 Mülheim an der Ruhr

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Empfohlene Bewertungen

Harry Tomberg
13.10.2023
Kanzlei Reuter und Wiegand
Die Kanzlei hat ein Mandat wegen Eigenbedarfs - Kündigung abgelehnt, mit der Begründung: wegen Arbeitsüberlastung können wir Ihnen nicht helfen.Entweder schwimmt die Kanzlei im Geld,oder sie haben keine Lust, Menschen in einer schweren Situation zu helfen. Sie können oder wollen Menschen in dieser Situation nicht helfen.Ich finde dass traurig, vor allem, in diesen Zeiten.
Paddy P.
30.09.2023
Kanzlei Reuter und Wiegand
Der gesamte Prozess und die rechtliche Betreuung waren äußerst professionell. Herr Reuter konnte mir helfen, mein Anliegen schnell durchzubringen. Sehr empfehlenswert.
Corba Pro
25.09.2023
Kanzlei Reuter und Wiegand
Herr Wiegand ist fachlich sehr kompetent und menschlich sehr angenehm. Ich bin sehr zufrieden mit der Beratung und dem Ergebnis meiner Klage.
Alfred Bomanns
31.07.2023
Kanzlei Reuter und Wiegand
1. Herr Reuter hat es versäumt, meine Kosten bei Gericht anzumelden, und weigert sich, für den Schaden aufzukommen. ~~~~2. Herr Reuter ist dafür verantwortlich, daß mein PKH-Antrag in der Verhandlung - zunächst - abgelehnt wurde, weil er falsch ausgefüllt war. Daher mußte ich in der Verhandlung einen Vergleich statt eines Urteils hinnehmen, damit der Richter mir die Chance gab, einen korrekt ausgefüllten PKH-Antrag nachzureichen. ~~~~3. Herr Reuter berechnete einen Vorschuß von 500 EUR, versäumte aber, ihn auf die Schlußrechnung anzurechnen. ~~~~Nun im Detail zu den o. g. Punkten:1. Rechtsanwalt Uwe Reuter vertrat mich vor dem Landgericht Duisburg und vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Herr Reuter hat meine Fahr- und Kopierkosten in Höhe von 61,48 € weisungswidrig nicht bei Gericht angemeldet, so daß ich auf meinen Kosten sitzengeblieben bin.Herr Reuter weigert sich, für den entstandenen Schaden aufzukommen.Herr Reuter hat allerdings nicht vergessen, seine eigenen Auslagen und sein Honorar bei Gericht anzumelden.Nebenbei sei erwähnt, daß Herr Reuter mich zu jedem Schriftsatz der Gegenseite um Stellungnahme bat und diese dann fast wortwörtlich abschrieb; er ließ mich also die ganze Arbeit selbst machen und hatte kaum eigene Ideen.~~~~2. Herr Reuter hat in demselben Verfahren vor dem OLG Düsseldorf um Haaresbreite meine Prozeßkostenhilfe (PKH) in den Sand gesetzt, weil er eine Verfügung des Gerichts nicht richtig gelesen oder nicht verstanden hat. Bei der Verhandlung erfuhr ich, daß mein PKH-Antrag abgelehnt wurde, weil er nicht vollständig ausgefüllt war.Der Knackpunkt war, daß ich ausnahmsweise doch Angaben zum Einkommen machen sollte, obwohl Empfänger von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe diesen Abschnitt normalerweise überspringen können.In dem Vergleich vom 29.11.2006 steht (Worte des Vorsitzenden Richters):Rechtsanwalt Reuter erklärte

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