Rechtsanwaltskammer Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe

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Empfohlene Bewertungen

Mexx66
04.10.2023
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Sehr hilfreiche, freundliche und engagierte Kollegen und Mitarbeiter, die bei allen Fragen, mit denen man eine Rechtsanwaltskammer befassen kann, engagiert und kompetent helfen. Eine optimale standesrechtliche Vertretung.
Tim Müller
26.09.2023
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Verdacht auf Untätigkeit seitens der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe seit Febuar 2014 gegen einen Rechtsanwalt, der andauernd gegen die BRAO und BORA verstößt.Verdacht auf Missachtung der Regelungen und Bestimmungen der BRAO und BORA, §§ 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO, § 43a Abs. 4 BRAO, § 45 Abs. 2 Nr. 2 BRAO i.V. mit §§ 134, 138, 242 BGB durch die Rechtsanwaltskammer:§ 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO i.V. mit §§ 134, 138, 242:Lt. BGH Karlsruhe ist die Tätigkeit als Rechtsanwalt mit der Tätigkeit als Geschäftsführer und Mitgesellschafter einer Immobiliengesellschaft unvereinbar, AnwZ (Brfg) 35/15, Urteil vom 11. Januar 2016.Immobilienhändler hat mehr als ein Provisionsinteresse.Der BGH vertritt die Auffassung, dass die Erwägungen zur Unvereinbarkeit der Tätigkeit als Immobilienmakler auf den Immobilienhändler und Immobilienentwickler ebenfalls zuträfen. Beide hätten daher ein erhebliches Interesse daran, dass der Mandant mit ihnen ein Immobiliengeschäft abschließe. Im Fall des Immobilienhändlers und Immobilienentwicklers sei das wirtschaftliche Interesse am Vertragsabschluss angesichts des angestrebten Gewinns noch weit höher als das Provisionsinteresse des Maklers.(BGH, Urteil vom 11.1.2016, AnwZ (Brfg) 35/15).§§ 43a Abs. 4, 45 Abs. 2 Nr. 2 BRAO i. V. mit § 134 BGB (vorliegend ist ein Rechtsanwalt aufgrund anwaltlich-gerichtlicher Vorbefassung in der Vergangenheit für WEG tätig gewesen, anschließend ist dieser Jahre später – nach Wohnungsverkauf des Voreigentümers/Miteigentümers - im Zweitberuf als Geschäftsführer und Mitgesellschafter einer Immobilien-UG, der unvereinbar ist mit dessen Tätigkeit als Rechtsanwalt, in dieselbe WEG rechtswidrig eingedrungen und gerichtlich gegen diese vorgegangen; parallel dazu ist jener nach wie vor als Rechtsanwalt tätig.Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen des § 43 a Abs. 4 BRAO ist weit auszulegen; nämlich dahingehend, daß widerstreitende Interessen dieselbe Rechtssache voraussetzen.Diese wird in § 356 StGB gefordert und ist auch in § 3 Abs. 1 BORA Tatbestandsmerkmal.Dieselbe Rechtssache meint nicht dasselbe Verfahren mit denselben Parteien, sondern „die Identität des anvertrauten Sachverhalts; anvertrauter Gegenstand eines Verfahren ist grundsätzlich alles, was für den Ausgang dieses Verfahrens relevant sein kann.Maßgeblich ist, ob ein Tatsachenkomplex vorliegt, der Gegenstand der Beratung oder Vertretung eines anderen Mandanten sein soll, wobei bereits bei teilweisem Überschneiden der Lebenssachverhalte dieselbe Rechtssache vorliegt.Unerheblich ist, ob der Streitstoff in verschiedenen Verfahren verhandelt wird, ob es sich um verschiedene Rechtsgebiete handelt oder ob bereits ein längerer Zeitablauf zu verzeichnen ist.Bei § 45 Abs. 2 Nr. 2 BRAO (anwaltlich/gerichtliche Vorbefassung) kommt es nicht darauf an, ob die anwaltliche Tätigkeit beendet ist; die Verpflichtung des Anwalts gegenüber seinem Mandanten überdauert den Ablauf des Mandats, d. h. der Rechtsanwalt darf im Zweitberuf als Geschäftsführer und Mitgesellschafter der Immobilien UG i. V. mit § 134 BGB gegen die WEG nicht tätig werden.Auch das zuständige Amtsgericht ist gemäß §§ 134, 138, 242 BGB i. V. mit § 14 Abs. 2 Nr. 8, § 43a Abs. 4 sowie § 45 Abs. 2 Nr. 2 BRAO gebunden, um widerstreitende Interessen seitens eines Rechtsanwalts bzw. dessen Tätigkeit oder Vertretung im Erstberuf sowie im Zweitberuf zu verhindern.Aufgaben der Rechtsanwaltskammer im Allgemeinen:z. B. Überwachung der Einhaltung des Berufsrechts gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) u. m.Die Rechtsanwaltskammern sind nach § 62 Abs. 1 BRAO Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen der Staatsaufsicht (Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes).Desweiteren vertritt die Rechtsanwaltskammer die öffentlichen Interessen des Gesetzgebers.Es besteht der Verdacht, dass die o. g. Rechtsanwaltskammer die ihr durch Gesetz übertragenen staatlichen Aufgaben, nämlich die Umsetzung der BRAO und BORA bei berufsrechtlichen Verstößen seitens des o. g. Rechtsanwalts missachtet.
Dorothée Hofer
07.09.2023
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Herzlichen Dank an Herrn Hindenlang für seine kompetente, pragmatische, unterhaltsame, prompte und wirkungsvolle Hilfe. Ich habe so etwas Tolles noch nicht erlebt.Danke. Danke. Danke.
Glanzstein Karlsruhe
31.08.2023
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Da kann man ja gleich Googlen statt diese Nummer zu wählen!
Peter Müller
30.07.2023
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Leider unbrauchbare Institutionen für privat Personen. Vertreten nur das Interesse der Architekten. Unterlagen werden nicht gesichtet oder geprüft. Entweder einigt man sich schnell oder es gilt als gescheitert.
Udo Gölz
28.07.2023
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Beschwerde über die Rechtsanwaltskanzlei anonym, wegen Verweigerung des ...undEs droht bei weitere mvorgehen wie bislang eine hoher Schaernehmden zu LAsten des Mandaten. Bitte wirken Sie auf anonym der Kanzlei anonym ein, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Der Kanzlei ist seit langembekannt. ..., weiterhinMordfalll Jürgen Gerstner - Hessen was sagt man dazu
P M
26.07.2023
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Hier erhält man keine Hilfe!
Silke Kerstin
24.07.2023
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Anti lex vobiscum.Eine völlig überflüssige Organisation. Einer Strafanzeige eines Anwalts wurde stattgegeben. Die Beschwerde zuvor von der Rechtsanwaltskammer abgewiesen.Auf Anruf erhält man immerhin Anwaltskontakte- die kann man sich allerdings genausogut aus dem Internet von anderen Anbietern holen.
raublinger_radlbuben
24.07.2023
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
In Anlehnung an: ArbG Detmold, Urteil vom 23.08.2007, Az. 3 Ca 842/07; FG Köln, Urt. v. 09.11.1987, Az. 11 K 3382/87 u.a.Nachdem die Termine,und ich meine damit viele,entfielen aufgrund von Krankheit,klage ich nun hier mein Leid.Der Ausbildung von Referendaren,vermag mein Gefühl nun zu sagen,wird leider keine Priorität vergeben,lasst das ja nicht Miranda Mafalda sehn'!Verschoben wurden die Termine ein halbes Jahr,vom Mai in den Januar, das ist ja klar,drei Minuten vor Unterrichtsbeginn,kam eine kurzfristige Absage in den Sinn.Die Dozenten die wir bisher hatten,waren toll, so wie Ehegatten,mehr von diesen Herren und Damen,her mit meinem Prädikatsexamen!Zum Abschluss also nur eine Bitte:und ich hoff' wir treffen uns in der Mitte,krank werden ist keine Freude,doch auch unsere Zeit ist kostbar, hierfür bin ich ZeugeDrum nehmt's bitte ernst, wenn ich euch sage,bessere Planung, für eine bessere Stimmungslage!Mit Durchführung wird der Kommentar gelöscht, keine Frage,bis dahin schöne Weihnachten und frohe Festtage!
Martin Huber
22.07.2023
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Nur schlechte Erfahrungen gesammelt.Die Institution erfüllt nicht ihre eigentliche Aufgabe der Überwachung der Anwälte bei Fehlverhalten. Es ist eher eine Interessenslobby für die Anwälte, zumal im Beschwerdeausschuss praktizierende Anwälte sind, die sich natürlich alle untereinander kennen und schätzen. Sehr traurig für unseren Rechtsstaat. Damit sind wir nicht besser als die Rechtstaatlichkeit in Dritte Welt Ländern.Die nachweislichen Beschwerdepunkte wurden auch nicht in Gänze behandelt. Man suchte sich nur das aus, was man mit einer sehr zweifelhaften Begründung versucht hat, entgegen den vorgetragenen Beweisen auf die natürlich nicht eingegangen wurde, ablehnend zu erklären.Selbst der Hinweis auf die offenen Beschwerdepunkte wurden stoisch ignoriert.Die Kostenvermittlung fand natürlich auch nicht tatsächlich statt. Es musste somit zum OLG das hier im Sinne des Mandanten abgeholfen hat.

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