Feuersänger Klaus Rechtsanwalt Lichtenrader Damm 101, 12305 Berlin

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Empfohlene Bewertungen

Karl Otto
23.10.2023
Feuersänger Klaus Rechtsanwalt
Einen Termin bei ihm gehabt und haben so etwas noch nicht erlebt.. So unglaublich inkompetent und vor allem unfreundlich. Auf Fragen wird nicht eingegangen und man wird da mehr oder weniger für dumm verkauft. Hatten schon vorher etwas bei ihm machen lassen, waren unzufrieden, aber der jetzige Termin war die Krönung... Absolut nicht zu empfehlen. Gibt deutlich angenehmere Kanzleien hier in der Umgebung.
B A
20.09.2023
Feuersänger Klaus Rechtsanwalt
Nicht empfehlenswert
Kira Hoppe
15.09.2023
Feuersänger Klaus Rechtsanwalt
Wiederholt kompetente und freundliche Bearbeitung notarieller Sachverhalte.
Britta Müller
03.09.2023
Feuersänger Klaus Rechtsanwalt
Ich kann diese Notar- Anwaltskanzlei nur empfehlen.Freundliche, schnelle und kompetente Beratung, sowie Bearbeitung.
Alexander Seese
18.08.2023
Feuersänger Klaus Rechtsanwalt
Sehr freundliches Team, habe super schnell einen Termin bekommen. Kann ihn nur weiterempfehlen, und die negativen Bewertungen kann ich nicht nachvollziehen.
Nico of Godwin
14.08.2023
Feuersänger Klaus Rechtsanwalt
Danke Fr Kosyan für die schnelle Hilfe
Ernst Berlin
06.08.2023
Feuersänger Klaus Rechtsanwalt
Fehler in der Urkunde, dadurch wurde die Eintragung stark verlängert. Posten zur Änderung doppelt niedergeschrieben somit höhere Kosten beim Amtsgericht. In der Summe mangelhafte Durchführung. Im der freien Wirtschaft wäre der Laden schon längst pleite! Nicht nochmal sorry!
Kirsten Richter
23.07.2023
Feuersänger Klaus Rechtsanwalt
Uns fehlen die Worte! Zuerst schafft er es nicht, einen Schenkungsvertrag unserer Mutter an uns zu erledigen bzw überhaupt zu bearbeiten. In der Zwischenzeit verstarb leider unsere Mutter und nach dem Beratungsgespräch zum Eintrag ins Grundbuch vergingen knapp 6 Wochen ohne ebenfalls die Arbeit aufgenommen zu haben. Auf mehrfachen Wunsch, zurückgerufen zu werden, erfolgte keine Reaktion. Nach dem wir beim Sekretariat nachfragten, ob er uns zusätzlich vertreten würde gegen unseren Stiefbruder, der ungerechtfertigte Forderung an uns gestellt hatte, wurde dies abgelehnt. Wir wollten am nächsten Tag die Originale zur Vorlage bei einem Rechtsanwalt abholen, der uns gegen unseren Bruder vertreten soll, wurden uns diese ausgehändigt und das Mandat niedergelegt! Ohne jemals mit uns Kontakt aufgenommen zu haben und ohne jemals für uns tätig geworden zu sein. Bei der neuen Notarin wurden wir darauf hingewiesen, dass wir die handschriftlichen Verfügungen unserer Mutter zur Veröffentlichung des Testaments einreichen müssen und einen Erbschein beantragen müssen, da das Testament ja handschriftlich erweitert wurde. Erst wenn wir diesen haben, können wir den Eintrag ins Grundbuch beantragen. Das bedeutet für uns, wir stehen ein Vierteljahr nach dem Tod unserer Mutter ganz am Anfang und zwar nur aufgrund des totalen Versagens des Notars Feuersänger. Der 1 Stern wird nur vergeben, weil man diesen mindestens vergeben muss!
hjone
22.07.2023
Feuersänger Klaus Rechtsanwalt
Einziger in die Gegend die eine amtliche Beglaubigung machen konnte/wollte. Außerdem ist ein Termin nicht erforderlich.

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