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Empfohlene Bewertungen

Sabine Assner
03.10.2023
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Ich habe schon mehrmals dort angerufen und immer sehr bemühte und ausgesprochen kompetente Mitarbeiter erlebt.
Georg Rolf
19.09.2023
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Seit Tagen telefonisch niemand zu erreichen
Susann Dohm
07.08.2023
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Da dies auch die Anschrift für den MB OBB-West ist, möchte ich hier unsere Bewertung zum Ministerialbeauftragten OBB-West abgeben:Wenn „angemessene Vorkehrungen“ – inklusive Schulbildung in Bayern nicht gewährt werden!Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 3 - Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das Versagen von „angemessenen Vorkehrungen“ muss als Diskriminierung gewertet werden, die nach Art. 5 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 der UN-BRK verboten ist. Artikel 24 Absatz 1 der UN-BRK verpflichtet den Freistaat Bayern ein inklusives Bildungssystem „auf allen Ebenen“ zu gewährleisten.Laut Bescheid durch den MB der OBB-West, erhält unser Sohn ab der 5. Klasse bei Leistungsnachweisen nun keine Zeitverlängerung mehr und auch sonst wurden die Empfehlungen vom MSD-K nicht gewährt. Da Bayern die UN-BRK bisher nicht angemessen umzusetzen scheint und es bisher nur die Form der Integration gibt, erhalten Schüler eigentlich einen Nachteilsausgleich, da auch behinderte Schüler die gleiche Leistung in den Leistungsnachweisen erbringen müssen wie die nicht behinderten Schüler. Doch die Integration entspricht längst nicht mehr den Vorgaben der UN-BRK, da das Leitbild der UN-BRK die Inklusion und nicht die Integration ist. Ein Nachteilsausgleich für behinderte Schüler, ist als eine Übergangslösung zu sehen, bis die Länder ein vollständiges inklusives Bildungssystem entwickeln konnten.Unser Sohn musste seine erste Mathematikprobe deshalb ohne Nachteilsausgleich schreiben, obwohl er eine Körperbehinderung hat und eine Schwerbehinderung von 70%. Unter anderem leidet er an einer starken Feinmotorik-Störung, daher fällt ihm das Schreiben und Zeichnen sehr schwer, weshalb er mehr Zeit benötigt als nicht behinderte Schüler. Wir atten den erforderlichen Antrag für einen Nachteilsausgleich bereits im Juni 2020 gestellt. Der Bescheid ging uns erst dann erst am 07.10.2020 zu. Die Mathematikprobe fand am 14.10.2020 statt. Daher konnten wir erst am 09.10.2020 Widerspruch einlegen. Da unserem Sohn die zusätzliche Arbeitszeit aus dem Nachteilsausgleich fehlte, konnte er von 6 Aufgaben nur 3 Aufgaben bearbeiten. Dafür hatte er insgesamt 20 Minuten Zeit.Der Grund für die fehlende Umsetzung inklusiver Schulbildung, liegt vermutlich an der fehlenden Ausbildung der entsprechenden Lehrkräfte. Schließlich wurde der Nachteilsausgleich zuvor vollumfänglich auch von der Grundschule bewilligt. Die zuständige Schulleitung teilte uns am 16.10.2020 des weiteren mit Wir sind nicht mehr in der Grundschule

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