Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) Rüppurrer Str. 33, 76137 Karlsruhe

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Empfohlene Bewertungen

Angelika von Dembinski
24.10.2023
Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)
Bedingungslos zu empfehlen, geduldig und versiert.Wunder kann auch ein Christian Weiner nicht vollbringen .Wer aber wirklich Hilfe braucht ist bei ihm in guten Händen.
Andreas Hiller
21.10.2023
Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)
Haben Sie ein Problem mit Opodo. Falls sich der reisevermittler wie gewöhnlich aus jeglicher Verantwortung zieht, dann wird Herr Weinert mit einer Klage gegen die deutsche Vertretung in Hamburg helfen können.
Sancta Coffea
22.09.2023
Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)
kann ich nur empfehlen: geduldig, fundiertes Wissen, sehr genau..
Sven Daubenberger
09.09.2023
Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)
Herr Rechtsanwalt Weiner hat mich im Rechtsstreit gegen die Pfando GmbH vertreten. Dabei hat er mir von Anfang eine große Erfolgschance hinsichtlich des Prozeßausgangs vermittelt. Mit dieser Bewußtheit hat er dann auch den Prozeß durchgeführt. In seiner Klageschrift hat er minuitiös die Anspruchsgrundlagen herausgearbeitet, dem das Gericht letztlich vollumfänglich entsprochen hat.Herzlichen Dank nochmals an die Kanzlei Christian Weiner.
Jens Weber
24.07.2023
Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)
Leider nicht wie erwartet
SoFi
22.07.2023
Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)
Wir hatten einen guten Start mit dem Herrn Rechtsanwalt. Auch ein gutes Gefühl, er war optimistisch und hatte sich bemüht. Leider änderte sich unser gutes Gefühl schlagartig. Es begann eine nicht nachvollziehbare Diskrepanz die uns die Nerven blank legte. Wir verstanden die Welt nicht mehr, da wir mit unserem Rechtsstreit eigentlich so gut wie fertig waren. Wir stellten fest, dass nicht in erster Linie unser Erfolg wichtig war. Es kam zum Vergleich mit der Gegenseite, leider mussten wir wegen den Rechtsanwaltsgebühren, unsere geforderte Schadensersatzleistung um 20% reduzieren. Damit die Rechtsanwaltsgebühren über 25% , von der Gegenseite mit der Schadensersatzforderung übernommen werden. Dadurch schmälerte sich unsere Forderung, da die Gegenseite logischerweise ein Limit hatte um einem Vergleich zuzustimmen.Wir sind Rechtsschutz versichert und hatten Deckung, da wäre der Vergleich auch im Sinne des Geschädigten machbar gewesen. Da beim Vergleich jede Seite seine Rechtsanwaltskosten übernimmt, so wäre es in diesem Fall, für zwei Rechtsschutzversicherungen je die Hälfte an Gebühren gewesen.Es wäre wünschenswert wenn sich die Rechtsanwälte an den Grundsatz des sichersten Wegs halten müssten!

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